Wien - Die Grünen drängen auf die Beweislastumkehr in vermuteten Diskriminierungsfällen, etwa bei der Kündigung von schwangeren Arbeitnehmerinnen. Dies sollte in Österreich längst der Fall sein, verweist Frauensprecherin Judith Schwentner auf eine entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahr 1997. Die Abgeordnete kündigte deshalb an, bei der EU-Kommission eine Beschwerde einzubringen. Einfacher wäre die Umsetzung in der geplanten Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes, meinte Schwentner.

Generell gehe es um sämtliche Diskriminierungsgründe wie das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, die ethnische Zugehörigkeit, die Religion und die Weltanschauung. Im Fall einer Kündigung etwa in der Probezeit oder einem befristeten Dienstverhältnis sind es derzeit die Betroffenen selbst, die beweisen müssen, dass sie aufgrund einer Diskriminierung gekündigt wurden. Künftig sollte jedoch der Arbeitgeber den Beweis antreten, dass keine Diskriminierung vorliegt. Dies wäre die "gerechtere Lösung", schließlich sitzen diese "am längeren Ast", so die Mandatarin. "Man muss sich diesen gesamten Bereich in der Arbeitswelt anschauen, nicht nur die Kündigung von Schwangeren", forderte Schwentner.

Sie werde daher eine Beschwerde bei der EU-Kommission einlegen. Diese leite dann ein Verfahren ein, um zu überprüfen, ob EU-Recht verletzt wurde. Ist das der Fall, komme es zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich. "Oder man setzt es in der Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes um. Das wäre der einfachste Weg", meinte die Grünen-Mandatarin.

Das neue Gesetz werde für Herbst erwartet. Schwentner appelliert daher an Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S), hier aktiv zu werden, schließlich habe sie sich selbst erst vor wenigen Tagen für die "Beweisumkehr" ausgesprochen. Die Ministerin kündigte hierzu Gespräche mit den Sozialpartnern an, da vermehrt Fälle von Kündigungen Schwangerer bekanntgeworden waren. (APA, 30.4.2012)