Dresden - Vor dem Landgericht Dresden müssen sich seit Freitag erneut fünf mutmaßliche Mitglieder der Neonazi-Gruppe "Sturm 34" verantworten. Für das zweite Verfahren gegen die Angeklagten sind zunächst sieben weitere Verhandlungstage bis zum 11. Juni anberaumt, wie ein Justizsprecher mitteilte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende 2009 ein erstes Urteil gegen die fünf Beschuldigten teilweise aufgehoben. Das Landgericht hatte zuvor zwar drei der Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, für die Bildung einer kriminellen Vereinigung aber keine Anhaltspunkte gefunden.

Dagegen befand der BGH in Karlsruhe, eine kriminelle Vereinigung bei rechtsextremen Kameradschaften liege bereits dann vor, wenn sich aus begangenen Straftaten der Mitglieder ein "übergeordneter Gruppenwille" ableiten lasse. Formale Kriterien wie Mitgliedslisten oder -beiträge seien nicht erforderlich. Vor diesem Hintergrund muss die Dresdner Strafkammer nun die den Angeklagten zur Last gelegten Straftaten neu bewerten.

Die vor allem in der sächsischen Region Mittweida aktive Kameradschaft "Sturm 34" war 2007 vom sächsischen Innenminister verboten worden. Die bis zu 50 Mitglieder zählende Gruppe soll missliebige Menschen angegriffen haben, um eine "national befreite Zone" zu errichten. (APA, 4.5.2012)