Vergleichsfall
Der Oberstaatsanwalt zog Parallelen zum HTL-Schüler Raffael P. (21), der vor knapp drei Wochen im Wiener Jugendgericht ebenfalls 15 Jahre für die Ermordung und Zerstückelung seiner Freundin erhalten hatte. "Er war geständig und hatte keinerlei Vorstrafen", sagte Ficenc. Jürgen P. weise demgegenüber fünf teilweise einschlägige Vorstrafen auf, habe trotz seiner Jugend insgesamt schon mehr als zweieinhalb Jahre im Gefängnis verbracht. Das sei bei der Strafbemessung nicht entsprechend berücksichtigt worden, meint die Staatsanwaltschaft.
Jürgen P. hatte am 29. November 2002 den zwölfjährigen Thomas Klinger von einer Therapiestunde abgeholt und in seine Bleibe in Wien-Penzing gebracht. Dort missbrauchte er zunächst den Buben und tötete ihn danach mit einem Küchenmesser, weil er fürchtete, dieser würde den Übergriff nicht für sich behalten und ihn damit wieder ins Gefängnis bringen.
Oberlandesgericht entscheidet