Wien - Die Staatsanwaltschaft am Wiener Jugendgericht hat am Mittwoch im Mordfall Thomas Klinger Berufung angemeldet. Die 15 Jahre Haft, zu denen der mittlerweile 20-jährige Jürgen P. am vergangenen Montag verurteilt wurde, erscheinen der Anklagebehörde "nicht angemessen", wie Oberstaatsanwalt Peter Ficenc im Gespräch mit der APA darlegte. Bei der Strafbemessung wäre dem Schwurgericht ein Strafrahmen von bis zu zwanzig Jahren zur Verfügung gestanden "Eine Erhöhung ist in jedem Fall geboten", meinte Ficenc.

Vergleichsfall

Der Oberstaatsanwalt zog Parallelen zum HTL-Schüler Raffael P. (21), der vor knapp drei Wochen im Wiener Jugendgericht ebenfalls 15 Jahre für die Ermordung und Zerstückelung seiner Freundin erhalten hatte. "Er war geständig und hatte keinerlei Vorstrafen", sagte Ficenc. Jürgen P. weise demgegenüber fünf teilweise einschlägige Vorstrafen auf, habe trotz seiner Jugend insgesamt schon mehr als zweieinhalb Jahre im Gefängnis verbracht. Das sei bei der Strafbemessung nicht entsprechend berücksichtigt worden, meint die Staatsanwaltschaft.

Jürgen P. hatte am 29. November 2002 den zwölfjährigen Thomas Klinger von einer Therapiestunde abgeholt und in seine Bleibe in Wien-Penzing gebracht. Dort missbrauchte er zunächst den Buben und tötete ihn danach mit einem Küchenmesser, weil er fürchtete, dieser würde den Übergriff nicht für sich behalten und ihn damit wieder ins Gefängnis bringen.

Oberlandesgericht entscheidet

Zusätzlich zur verhängten Strafe wurde der laut Gutachten an einer schweren Persönlichkeitsstörung leidende Angeklagte in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Ob es bei diesem Urteil bleibt, muss jetzt das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entscheiden. (APA)