Wels - Am dritten Tag im Prozess gegen den früheren Junior-Chef der Pleite gegangenen Steiner-Freizeitmöbel-Gruppe, Alfred Steiner, ging es am Mittwoch um einen entlastenden Brief und dessen Glaubwürdigkeit. Auch der Vater des Angeklagten, Leopold Steiner, wurde zu den Vorwürfen befragt. Die Verhandlung soll am 25. Juni fortgesetzt werden. An diesem Tag könnte auch schon das Urteil gefällt werden.

Anstiftung zum Mord

Die Anklage in dem nunmehrigen Prozess - sie lautet auf Anstiftung zum Mord - hat eine frühere Gerichtsverhandlung als Hintergrund, in der Vater und Sohn Steiner Versicherungsbetrug nach einem Brand in einer ihrer Firmen vorgeworfen war. Ein mitangeklagter Ex-Mitarbeiter hatte dabei die beiden Steiners belastet.

Später erklärten zwei Mithäftlinge von Steiner junior, dieser habe sie zum Mord an dem Ex-Mitarbeiter veranlassen wollen, zuvor hätten sie ihrem Opfer noch einen Widerruf seiner belastenden Aussagen abpressen sollen.

"Verleumdung"

Der Anwalt von Alfred Steiner hatte am ersten Prozesstag dem Gericht einen entlastenden anonymen Brief vorgelegt, in dem erklärt wurde, die dem Angeklagten vorgeworfene Anstiftung zum Mord sei eine "Verleumdung". Dazu wurde am Mittwoch ein weiterer Häftling als Zeuge befragt. Dieser wollte nicht konkret sagen, wer den Brief geschrieben habe - das seien mehrere Häftlinge gewesen, die sich über die "Verleumdung" empört hätten.

Er habe sich bei der Verfassung des Briefes "eingebracht". Das Motiv für den Verleumder sei gewesen, dass er sich einen neuen Prozess in seiner Sache und eine geringere Strafe erwartet habe, wenn er Steiner belaste. Schon einmal habe der Betreffende jemand fälschlich der Brandstiftung bezichtigt.

Staatsanwalt bezweifelte "Empörung"

Der Staatsanwalt bezweifelte die "Empörung" der Verfasser. Er stellte die Vermutung an, dass hinter dem Brief der Ehemann einer Frau stecke, die ein berufliches Naheverhältnis zu den Steiner-Firmen habe. Der nun als Zeuge befragte Mitverfasser des Briefes kenne diesen Mann, Letzteres bestätigte der Zeuge.

Der Vater des Angeklagten konnte zu den Vorwürfen gegen seinen Sohn keine Angaben machen. Er habe nie wahrgenommen, dass sein Sohn jemanden zu einem Mord anstiften habe wollen, stellte er fest. Ein weiterer als Zeuge geladener Häftling erklärte, er habe zwar mit Steiner junior über dessen Prozess gesprochen, dabei habe er jedoch nie gehört, dass jemand aus dem Weg geräumt werden solle. (APA)