Anstiftung zum Mord
Die Anklage in dem nunmehrigen Prozess - sie lautet auf Anstiftung zum Mord - hat eine frühere Gerichtsverhandlung als Hintergrund, in der Vater und Sohn Steiner Versicherungsbetrug nach einem Brand in einer ihrer Firmen vorgeworfen war. Ein mitangeklagter Ex-Mitarbeiter hatte dabei die beiden Steiners belastet.
Später erklärten zwei Mithäftlinge von Steiner junior, dieser habe sie zum Mord an dem Ex-Mitarbeiter veranlassen wollen, zuvor hätten sie ihrem Opfer noch einen Widerruf seiner belastenden Aussagen abpressen sollen.
"Verleumdung"
Der Anwalt von Alfred Steiner hatte am ersten Prozesstag dem Gericht einen entlastenden anonymen Brief vorgelegt, in dem erklärt wurde, die dem Angeklagten vorgeworfene Anstiftung zum Mord sei eine "Verleumdung". Dazu wurde am Mittwoch ein weiterer Häftling als Zeuge befragt. Dieser wollte nicht konkret sagen, wer den Brief geschrieben habe - das seien mehrere Häftlinge gewesen, die sich über die "Verleumdung" empört hätten.
Er habe sich bei der Verfassung des Briefes "eingebracht". Das Motiv für den Verleumder sei gewesen, dass er sich einen neuen Prozess in seiner Sache und eine geringere Strafe erwartet habe, wenn er Steiner belaste. Schon einmal habe der Betreffende jemand fälschlich der Brandstiftung bezichtigt.
Staatsanwalt bezweifelte "Empörung"
Der Staatsanwalt bezweifelte die "Empörung" der Verfasser. Er stellte die Vermutung an, dass hinter dem Brief der Ehemann einer Frau stecke, die ein berufliches Naheverhältnis zu den Steiner-Firmen habe. Der nun als Zeuge befragte Mitverfasser des Briefes kenne diesen Mann, Letzteres bestätigte der Zeuge.