Brüssel - Die EU hat einen weiteren Schritt in Richtung Softwarepatente gemacht. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat sich eindeutig für den Richtlinienvorschlag für die Patentierbarkeit von computerimplementierten Erfindungen verabschiedet. Der Vorschlag der Vorsitzenden des Ausschusses, der britischen Labour-Abgeordneten Arlene McCarthy, erhielt 20 Stimmen. Acht Ausschussmitglieder stimmten dagegen, eines enthielt sich der Stimme. Demnach können computerimplementierte Erfindungen geschützt werden, allerdings nur dann, wenn sie einen technischen Beitrag leisten.

Der Richtlinienvorschlag des Ausschusses legt strengere Maßstäbe an, als das US-Patentrecht. Geht es nach den EU-Abgeordneten werden von dem geplanten europäischen Patentrecht nicht die Softwareprogramme oder Geschäftsprozesse, wie der One-Klick-Einkaufswagen von Amazon, selbst geschützt. Statt dessen können nur Erfindungen zur Lösung von technischen Problemen geschützt und die patentierten Methoden müssen eine industrielle Anwendung haben. Die endgültige Entscheidung des EU-Parlaments zum europäischen Softwarepatent wird für September erwartet.

Die Mitglieder des Ausschusses sehen in einer europaweiten Vereinheitlichung der Patentgesetze im Computerbereich eine Verbesserung der Wettbewerbsposition für die europäische Computerindustrie. Gegner von Softwarepatenten fürchten dagegen, dass der Vorschlag genügend Hintertüren offen lässt, um Patente auf einzelne Prozesse oder Programme einzuführen, und damit vor allem kleineren Softwareunternehmen benachteiligt werden.(pte)