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ÖVP gegen einheitliche Transparenzregelungen: "Das ist halt so in einem föderalen Land."

Foto: REUTERS/Heinz-Peter Bader

Wien - Der Zeitplan für das Transparenzpaket zur Parteienfinanzierung wackelt. Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) zeigte sich am Dienstag nach dem Ministerrat "sehr skeptisch", ob der Termin für die Vorstellung des Gesetzesentwurfs am 15. Mai halten kann. Zur Begründung führte der ÖVP-Obmann aus, dass er wegen des Festhaltens der SPÖ an einer bundeseinheitlichen Regelung nun auch eine Harmonisierung der staatlichen Parteienförderung verhandeln möchte. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) forderte die ÖVP daraufhin auf, dieses Thema nicht zur Verzögerung des Gesetzes zu verwenden.

Faymann betonte, er sei über eine Reform der staatlichen Parteienfinanzierung gesprächsbereit. Seiner Meinung nach sollte der Gesetzesentwurf zur Parteispenden-Transparenz aber trotzdem wie angekündigt am 15. Mai im Ministerrat beschlossen werden. Die staatlichen Subventionen könne man anschließend bei den ohnehin noch anstehenden Verhandlungen mit der Opposition besprechen, so Faymann. Und, offenbar an den neben ihm stehenden Spindelegger gerichtet: "Setzen wir das nicht ein zur Verzögerung eines Gesetzes, das bis auf zwei Punkte fertig ist."

Gespräch mit Landeshauptleuten

Für Spindelegger ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens jedoch "nicht die entscheidende Frage". Vielmehr gehe es um einen neuen Umgang mit Lobbying und Korruption. Außerdem müsse man im Fall einer bundeseinheitlichen Regelung auch über die staatliche Parteienförderung reden, so der ÖVP-Chef. Schließlich würden auf Bundesebene an Parteien, Akademien und Parlamentsklubs nur 7,3 Euro je Wähler fließen, an die Landesparteien aber zwischen 14,8 (Vorarlberg) und 28,9 Euro (Wien). Er will das Thema mit den Landeshauptleuten am Mittwoch besprechen.

Laut Faymann ist der vom Verfassungsdienst erstellte Entwurf jedenfalls weitgehend fertig. Der Text sieht demnach auch vor, dass die Länder (wie von der ÖVP gefordert, Anm.) einen Spielraum zur eigenständigen Verschärfung der Transparenzbestimmungen erhalten. Demnach würden Spendenverbote zwar einheitlich geregelt. Die Offenlegungsgrenze von 5.000 Euro jährlich (ab dieser Summe müssten die Spender öffentlich genannt werden) sollen die Bundesländer aber auch niedriger ansetzen dürfen, so Faymann.

Faymann will Zeitplan einhalten

Offen ist laut Faymann nur, ab wann das Gesetz gelten soll. Hier plädiert Faymann für den 1. Juli und will den Entwurf folglich am 15. Mai im Ministerrat absegnen, um noch einen rechtzeitigen Parlamentsbeschluss zu ermöglichen. Außerdem muss eben noch geklärt werden, ob es sich um ein Bundesgesetz mit Umsetzungsspielraum für die Länder (wie von der SPÖ gewünscht) handeln soll oder (wie von der ÖVP gewünscht) um ein Rahmengesetz des Bundes, das dann von den Ländern noch in eigene Landesgesetze gegossen werden müsste. Faymann meinte in Richtung Koalitionspartner: "Bei gutem Willen ist dieser Zeitplan möglich."

Der Opposition, auf deren Zustimmung die Regierung in der Verfassungsmaterie angewiesen ist, ist das Kanzleramt mit seinem Entwurf jedenfalls bereits in einem Punkt entgegengekommen: Die bei Verstößen gegen die Transparenzregeln vorgesehenen Strafzahlungen sollen nicht (wie ursprünglich geplant) vom Kanzleramt verhängt werden. Vorgesehen ist nun eine aus drei Mitgliedern bestehende Kommission, die von Regierung und Nationalrats-Hauptausschuss auf Vorschlag der drei Höchstgerichtspräsidenten eingesetzt wird. 

ÖVP gegen einheitliche Regelung

Spindelegger hatte am Dienstag schon vor dem Ministerrat angekündigt, dass die ÖVP nach wie vor gegen ein bundeseinheitliches Transparenzgesetz ist. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) kritisierte den diesbezüglichen Widerstand des niederösterreichischen ÖVP-Landeshauptmanns Erwin Pröll als "Show-Partie".

Pröll lehnt eine bundeseinheitliche Regelung ab und kritisiert, dass es auf Bundesebene im Gegensatz zu Niederösterreich eine Wahlkampfkostenrückerstattung gibt. Er fordert die Abschaffung dieser nach Nationalrats- und EU-Wahlen fälligen rund 14-Mio.-Euro-Zahlung an die Parteien. Ob eine Abschaffung auch für ihn tatsächlich zur Debatte steht, wollte Spindelegger vor der Regierungssitzung nicht beurteilen. Auch er verwies allerdings darauf, dass es die Wahlkampfkostenrückerstattung in vielen Ländern nicht gibt, und betonte: "Wenn wir sagen, es gibt jetzt ein Gesetz für alle, dann werden wir das mitregeln müssen."

Grundsätzlich bekräftigte Spindelegger seine Haltung, wonach der Bund den Landesparteien lediglich ein Rahmengesetz vorgeben soll, das von den Ländern dann noch verschärft werden kann: "Das ist halt so in einem föderalen Land." Allerdings sprach sich mit Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer zuletzt noch ein gewichtiger ÖVP-Politiker für eine Regelung per Bundesgesetz aus.

Die Landeshauptleute von Tirol und Vorarlberg, Günther Platter und Markus Wallner, meinten am Dienstag, sie würden die Bundesvorgaben übernehmen, aber noch verschärfen. Konkret wollen sie eine geringere Offenlegungsgrenze für Parteispenden.

Scharfe Kritik an der Haltung Prölls kam von Hundstorfer, für den dessen Aussagen "eine Show-Partie, die ich nicht nachvollziehen kann", sind. Hundstorfer drängt darauf, dass der Gesetzesentwurf bis nächste Woche fertig sein müsse. Eine Verschiebung wegen der noch offenen Fragen könne es nicht geben: "Diese Blamage ist nicht einmal ansatzweise denkbar." (APA, 8.5.2012)