Graz - Nach dem Entscheid des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS), der eine Festnahme während einer Treibjagd bei Graz im Dezember des Vorjahres für rechtswidrig erkannte, will der Verein gegen Tierfabriken (VGT) nun gegen die Polizei vorgehen: Anzeigen und Schadenersatzklage würden vorbereitet, hieß es in einer Aussendung am Dienstag.

Der Vorfall passierte im 5. Dezember in Kainbach bei Graz. David Richter, VGT-Aktivist, Grünen-Politiker und beim Tierschützerprozess im Mai 2011 in Wiener Neustadt freigesprochen, wollte eine Treibjagd filmen, die seines Erachtens unerlaubterweise in einem Wohngebiet stattfand. Die Jäger holten die Polizei, zwischen Richter und einem der Beamten kam es im Zuge der Identitätsfeststellung zu einem Gerangel - der Uniformierte fühlte sich angegriffen, Richter wurde am Boden fixiert und vorübergehend festgenommen. Beide Akteure trugen leichte Verletzungen davon. Gegen den Tierschützer wurde Anzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung erstattet.

UVS gab Tierschützer Recht

Der von Richter angerufene UVS erkannte nun, dass der Polizist sich "zu einer emotionalen Fehlleistung" hinreißen lassen habe, weshalb der Beschwerde Berechtigung zukomme und die Verfahrenskosten von rund 750 Euro zu übernehmen seien. Der Senat stellte außerdem fest, dass die Polizei den Tierschützer in seinen Rechten auf persönliche Freiheit und darauf, nicht erniedrigend behandelt zu werden, verletzt habe.

Wie es in der Aussendung hieß, forciere der VGT jetzt seine Anzeige gegen den Polizisten wegen Körperverletzung und plane eine Amtshaftungsklage auf Schadensersatz für Beschädigungen an Brille, Navigationsgerät und Videokamera. "Immer wird Polizeiwillkür gerechtfertigt, indem man Tierschützer Straftaten andichtet", kommentierte VGT-Obmann Martin Balluch. (APA, 8.5.2012)