Man könnte sagen: Michael Spindelegger hat recht. Natürlich wäre es sinnvoll und logisch, jetzt gleich auch die Parteienförderung neu zu regeln. Was sich die Parteien und Politiker vom Staat, also dem Geld der Bürger herausnehmen, ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt, das gehört harmonisiert.

Wo Michael Spindelegger unrecht hat: Deswegen jetzt auch das Transparenzpaket, das so gut wie fertig ist, auf die lange Bank zu schieben, wäre Unfug - Und strategisch unklug. Die ÖVP würde als Bremser dastehen. Zu Recht. Dass Parteispenden und die staatliche Parteienförderung zusammengehören, hätte Spindelegger schon früher auffallen können, nicht erst eine Woche vor der geplanten Beschlussfassung des Transparenzpakets - die es jetzt offenbar doch gibt.

An sich ist das Transparenzgesetz sinnvoll. Ein Meilenstein dieser Koalition. Längst überfällig zwar, aber durchaus lobenswert. Diese Leistung durch einen kleinlichen Streit zu schmälern, wäre kontraproduktiv. So viel Erfolge hat diese Regierung sonst nicht vorzuweisen.

Mit diesem Gesetz werden im Wesentlichen die Parteispenden transparent gemacht und die Wahlkampfkosten begrenzt. Es werden Rechenschaftsberichte eingeführt, es werden auch die Parteiunternehmen davon betroffen sein, es gibt Kontrolle und Sanktionen. Das ist sinnvoll und wichtig. Und soll so beschlossen werden.

Das große Manko: Dieses Transparenzpaket gilt erst einmal für den Bund. Die Bundesländer dürfen an eigenen Regelungen basteln, am Mittwoch beschloss etwa Vorarlberg sein eigenes Parteienförderungsgesetz. Es kann künftig also zehn verschiedene Regelungen geben, neun für die Länder, eine für den Bund, zusammengezählt ist das natürlich ein riesiger Unsinn. Eine einheitliche Regelung für alle gehört her, und wenn ein Bundesland seine Transparenz in der Praxis noch vorbildlicher handhaben will, sei es ihm unbenommen. Gesetzlich sollten aber alle an die gleiche Vorgaben gebunden sein.

Das müsste auch für die staatliche Parteienförderung gelten. Diese neu zu regeln ist der nächste Schritt. Als Beispiel: Besonders unverschämt bedienen sich die Politiker in Wien an ihren Bürgern. Pro Wahlberechtigten gehen 23 Euro an direkter Förderung an die Parteien. In Niederösterreich oder Vorarlberg sind es weniger als die Hälfte pro Wahlberechtigten.

Und natürlich soll man in diesem Zusammenhang auch über die Abschaffung der Wahlkampfkostenrückerstattung nachdenken, wie dies der niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll nicht ohne Boshaftigkeit vorgeschlagen hat. Davon betroffen sind in erster Linie die Bundesparteien, die im Vergleich mit ihren Landesorganisationen aber ohnedies recht bescheiden und sparsam auftreten. Gut, es geht noch bescheidener. Dann aber auch auf Landesebene.

Das Herumgemurkse zwischen Kanzler Faymann und seinem Vize Spindelegger ist ebenso unwürdig wie das Gerangel zwischen Bund und Ländern. Es spricht gegen alle Beteiligten, da steigt niemand gut aus. Parteienförderung und -finanzierung gehören einheitlich und nachvollziehbar geregelt, ebenso wie die Offenlegungspflicht und Obergrenzen für die Wahlkampfkosten. Das aber würde bedingen, dass alle Beteiligten von ihren Partikularinteressen zurücktreten und das Wohl der Bürger in den Mittelpunkt stellen. Das müssen sie noch üben. Einstweilen wird noch Politik gemacht. (Michael Völker, DER STANDARD, 10.5.2012)