Rechtliche Mittel haben die Oppositionsparteien freilich nicht, um den von der Koalition anvisierten Abstimmungstermin im Nationalrat zu verhindern. Stoisits verwies lediglich darauf, dass es in solchen Sachen Usus im Parlament sei, die Vorgangsweise im Ausschuss gemeinsam von allen Fraktionen festzulegen. Eile ist aus ihrer Sicht ohnehin nicht vonnöten. Schließlich sei das Inkrafttreten erst mit 1.1.2004 geplant.
Unverständnis
Das bisherige Verhalten von Innenminister Ernst Strasser (V), auch was das Prozedere anlangt, stößt bei der Grün-Politikerin jedenfalls auf Unverständnis. Man gehe "völlig parallel zur Pensionsreform" vor. Seien es dort die Sozialpartner, seien es beim Asylgesetz die NGOs, die ständig scheinheilig zu Gesprächen eingeladen würden, ohne auf ihre Einwände dann einzugehen.
Dass die Koalition auch im Rahmen der Ausschussberatungen ihren Entwurf nicht nach den Wünschen der Grünen umgestalten wird, ist Stoisitis klar. Sie würde sich aber über jede Verbesserung auch in kleinen Punkten freuen. Die Grün-Politikerin gab zu bedenken, dass bis zu einer allfälligen Aufhebung mancher Bestimmungen durch den VfGH einiges an Zeit vergehe. Dann aber seien viele Asylwerber "nicht mehr da". So könnte es vorkommen, dass mit diesen Betroffenen in ihren Herkunftsländern Dinge geschehen, die in Europa niemand wollen könne. Im Asylwesen gehe es um existenzielle Fragen, unterstrich Stoisits.
Kritik auch nach Änderungen
An der inhaltlichen Kritik der Grünen hat sich auch durch die Änderungen nach Ablauf des Begutachtungsverfahrens wenig geändert. Abgelehnt wird unter anderem die Verankerung der Liste sicherer Drittstaaten im Gesetz sowie die Möglichkeit, Asylwerber während des zweitinstanzlichen Verfahrens außer Landes zu schaffen. Weiters auf Widerstand stößt das so genannte Neuerungsverbot, das die Beachtung neuer Argumente in der Berufung nur noch sehr eingeschränkt zulässt. Für Stoisits bedeutet diese Regelung auch eine "Demontage des UBAS (Unabhängigen Bundesasylsenats)", gegen den Strasser einen nicht zu rechtfertigenden Rachefeldzug mache, da die weisungsfreie Behörde eben oft Entscheidung der (dem Innenministerium weisungsgebundenen) Erstinstanz aufgehoben habe.