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Weil er zu oft betrunken mit dem Fahrrad fuhr, hat ein Deutscher nun ein lebenslanges Verbot.

Foto: Jens Meyer/AP

Die westdeutsche Fahrradstadt Münster nutzt das "letzte Mittel" gegen betrunkene Radfahrer: Über einen Alko-Lenker wurde nun ein lebenslanges Fahrradverbot verhängt. Die Stadt hat ein ernstes Problem mit betrunkenen Fahrradfahrern, Alkohol ist die häufigste Unfallursache. Das Urteil soll deshalb auch zur Abschreckung dienen, berichtete das deutsche Radio WDR5. In elf weiteren Fällen droht Radfahrern aus Münster dasselbe Verbot.

Wenn der Polizei die Strafen ausgehen

Der junge Münsteraner war im März mit 2,1 Promille aus dem Verkehr gezogen worden. In Deutschland ein Grund, seinen Führerschein zu verlieren. Den hatte er aber bereits 2008 wegen Alkohols am Steuer abgeben müssen. Weil die Polizei keine weiteren Schritte wusste, beschloss die Stadt in diesem Jahr, sich eine Regelung in der Fahrerlaubnisverordnung zunutze zu machen - als abschreckende Maßnahme und "Appell an die Radfahrer", zitierte der WDR5 einen Ordnungsamtsleiter.

Seit Freitag ist das Urteil für den Alko-Radler rechtskräftig. Mit einem Eintrag ins Verkehrszentralregister kann der Mann nun deutschlandweit verfolgt werden und muss jedes Mal, wenn er auf dem Sattel erwischt wird, ein Zwangsgeld von 500 Euro zahlen. Sollte er jemals wieder radeln wollen, ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten nötig.

In Österreich nur Geldbußen

In Österreich betrifft der Führerscheinentzug nur die Autofahrer. Fahrradfahrer mit zu viel Alkohol im Blut sind nicht verpflichtet, ihren rosa Schein auszuhändigen. Nur wenn beispielsweise eine krankhafte Alkoholsucht festgestellt und bestätigt werde, könne die Fahrerlaubnis entzogen werden, das komme aber sehr selten vor, sagt der Sprecher der Bundespolizeidirektion Wien, Manfred Reinthaler.

Im Normalfall werden in Österreich Fahrradfahrer über der 0,8-Promille-Grenze mit Geldstrafen belegt. Der Strafrahmen beginnt bei 800 Euro und kann bis zu 5.900 Euro betragen, wenn der Radfahrer mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut hat oder den Alkotest verweigert. (Maria von Usslar, derStandard.at, 14.5.2012)