Victor Willis, "Polizist" der Dicsoband Village People, hat einen überraschenden Sieg gegen die Musikindustrie errungen.

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Victor Willis, besser bekannt als "Polizist" der Discoband Village People, hat in Kalifornien einen überraschenden Sieg gegen die Musikindustrie davon getragen, der weitreichende Konsequenzen haben dürfte. Willis forderte die Rechte an den Songs der Band zurück, darunter Hits wie "YMCA" und "Macho Man", berichtet die New York Times.

Recht nach 35 Jahren zurückfordern

Willis berief sich auf eine US-amerikanische Urheberrechtnovelle von 1978, die Künstlern die Möglichkeit gibt das Recht an ihren Werken nach 35 Jahren zurückzufordern. Die Verlagsfirmen Scorpio und Can't Stop hatten jedoch argumentiert, dass er kein Anrecht auf die Urheberschaft an den insgesamt 33 Songs habe.

Nur Auftragsarbeiter einer Casting Band

Nach Ansicht der Verlagsfirmen habe Willis die Songs nur als Auftragsarbeit geschrieben und sei prinzipiell nur ein Angestellter des Managements der Gruppe gewesen. Im Gegenteil zu vielen Rockbands aus der Zeit, waren die Village People eine zusammengestellte Casting Band. Des Weiteren hätten sämtliche an den Werken beteiligte Personen gemeinsam die Rechte zurückverlangen müssen, nicht nur ein einziges Mitglied.

Urheberrecht gegen unfaire Verträgen

Gegen sämtliche von den Anwälten der Musikindustrie hervorgebrachten Punkte entschied das Gericht jedoch zugunsten des Sängers. In der Urteilsbegründung heißt es, dass das Urheberrecht eigentlich dazu geschaffen worden sei, um Künstler vor unrentablen Vereinbarungen zu schützen. Auch wies das Gericht auf die "ungleiche Verhandlungsposition von Autoren" hin.

Weitere Klagen geplant

Nach dem Urteil steht Willis nun ein Drittel der Tantiemen an den Village-People-Hits zu anstatt der 12 bis 20 Prozent, denen er zu Vertragsabschluss zugestimmt habe. Beobachter erwarten, dass nun auch weitere Künstler unter dem Urheberrechtszusatz von 1978 gegen ihre damaligen Verlagsfirmen klagen. So sollen unter anderem Bruce Springsteen oder Billy Joel bereits ähnliche Klagen vorbereiten. (red, derStandard.at, 11.5.2012)