Oslo - In Norwegen machen sich Eltern künftig strafbar, wenn sie dem Umgang mit ihrem Kind dem jeweils anderen Elternteil durch Entzug ins Ausland verhindern. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete die Regierung am Freitag in Oslo. Bisher war jener Elternteil, bei dem das Kind einen fixen Wohnsitz hat, strafrechtlich nicht verfolgbar gewesen, wenn er das gemeinsame Kind "entführte".

Justizministerin Grete Faremo bezeichnete die Maßnahme als eine Stärkung der Rechte des Kindes auf beide Eltern. In Norwegen wurden 2011 71 Fälle von elterlichem Kindesentzug ins Ausland registriert, im Jahr davor waren es 93 Fälle. Ein EU-rechtlich besonders komplizierter Fall von Kindesentzug hatte Anfang April in Österreich und Dänemark für Aufsehen gesorgt. (APA, 11.5.2012)