Salzburg - Ein Salzburger Autovermietungsunternehmen muss einem Urteil des Obersten Gerichtshofes zufolge mehrere tausend Euro an Lehrlinge nachträglich auszahlen, weil die Jugendlichen nicht korrekt bezahlt worden seien. Über den OGH-Beschluss informierte heute, Freitag, die Salzburger Jugendabteilung der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp).
Die GPA-djp brachte im Februar dieses Jahres einen Antrag bei Gericht ein, um die richtige Bezahlung zu klären. Von der Firma seien selbst festgesetzte Lehrlingsentschädigungen bezahlt worden, die "weit unter denen des jetzt gültigen Kollektivvertrages lag", erklärte Jugendsekretär Michael Huber.
Alle Lehrlinge, die nach dem Februar 2009 bei dem betroffenen Unternehmen beschäftigt waren, können sich laut GPA-djp bis zu mehrere tausend Euro zurückholen. Sie haben drei Monate Zeit, den offenen Anspruch einzufordern. Die Gewerkschaft will sie dabei unterstützen. "Für einen Lehrling im zweiten Lehrjahr bedeutet das zum Beispiel ein Gehaltsplus von bis zu 160 Euro im Monat beziehungsweise ein Plus von 2.240 Euro pro Lehrjahr", betonte GPA-djp-Vorsitzender Jürgen Fischer. (APA, 11.5.2012)