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Der erste Verhandlungstag dauerte nur kurz: Gottfried Küssel

Foto: APA/Hochmuth

Am Montag hätte der Prozess gegen den Rechtsextremen Gottfried Küssel und zwei weitere Beschuldigte beginnen sollen - doch wegen des Fehlens von Geschworenen kam es nicht dazu. "Wir haben 22 Geschworene geladen, nur sieben sind erschienen. Mit sieben Geschworenen können wir nicht verhandeln", sagte Richterin Martina Krainz. Mindestens acht Geschworene hätten anwesend sein müssen. Die Verhandlung wurde somit auf den nächsten geplanten Termin, den 21. Mai, vertagt.

Küssels Anwalt Michael Dohr sieht im Ausbleiben der Geschworenen ein "Versagen des Gerichts": "Man hätte sicherstellen müssen, dass die Laienrichter die Ladung auch erhalten haben", so Dohr gegenüber derStandard.at. 

Fehler bei Zustellung

Am Straflandesgericht Wien hält man mehrere Ursachen für möglich - auch ein Fehler bei der Zustellung der Ladung sei nicht auszuschließen. "Es stimmt, dass es in letzter Zeit EDV-Probleme gab", sagt Sprecher Christian Gneist. Eine neue Software habe zu Rückständen bei der Zustellung der Ladungen geführt. Die Zustellungspanne betreffe aber nur einen Teil der Geschworenen: Es seien nicht von vornherein 22 LaienrichterInnen geladen worden - erst nachdem sich mehrere Geschworene entschuldigt hätten, seien zusätzliche Personen geladen worden. "Möglich, dass diese nachträglichen Ladungen im System länger liegen geblieben sind", so Gneist gegenüber derStandard.at. Dass letztlich sieben LaienrichterInnen anwesend waren, sei aber "ein Zeichen, dass es nicht nur an EDV-Problemen gelegen ist - sonst hätten diese sieben Personen die Ladung auch nicht erhalten."

Grundsätzlich sei es "nicht so ungewöhnlich, dass mehrere Geschworene der Verhandlung fernbleiben", sagt Gneist. Das könne mehrere Gründe haben: Neben Systemfehlern im Bundesrechenzentrum sei beispielsweise denkbar, dass es einen Fehler bei der Postzustellung gebe oder "dass der Geschworene die Verständigung versehentlich wegwirft". Auch ein Auslands- oder Spitalsaufenthalt zum Zeitpunkt der Ladung sei möglich. Für vorstellbar hält der Gerichtssprecher aber auch, "dass jemand mitbekommt, dass es um Küssel geht, und deshalb nicht kommen wollte".

Laut Gesetz kann über Geschworene, die einer Verhandlung fernbleiben, eine Ordnungstrafe von bis zu 1000 Euro verhängt werden, die Entscheidung darüber obliegt der zuständigen Richterin.

Saal zu klein

Küssel, Wilhelm A. und Felix B. sind nach dem Verbotsgesetz angeklagt. Sie sollen gemeinsam die Neonazi-Websites alpen-donau.info und alinfodo.com betrieben haben. Ihnen drohen im Fall einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft.

Das Medien- und Besucherinteresse am ersten Tag der Verhandlung war groß, der Saal zu klein: Ein Teil der MedienvertreterInnen und BesucherInnen musste draußen bleiben. (Maria Sterkl, derStandard.at, 14.5.2012)