Wien - Mit aufsichtsrechtlichen Unbilden kämpft die börsennotierte IT-Dienstleistungsgesellschaft S & T. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA führt Ermittlungen gegen (einstige) Vorstandsmitglieder der AG, sie sollen bei einer Kapitalerhöhung 2007 Publizitäts- bzw. Meldevorschriften missachtet haben. Im schlimmsten Fall droht dem oder den Verantwortlichen gemäß Börsengesetz eine kleine Geldstrafe (es gilt die Unschuldsvermutung).
2007 hat die Gesellschaft rund um ein Stock-Option-Programm 26.000 Aktien begeben. Der Aufsicht soll diese (minimale) Änderung der Stimmrechte aber nicht gemeldet worden sein. Dieser Fehler fiel der Aufsicht laut dem neuen Finanzvorstand Hannes Niederhauser bei der jüngsten Kapitalerhöhung 2011 auf - weswegen nun alle Vorstandsmitglieder, die von 2007 bis 2011 aktiv waren, von der FMA zur Einvernahme gebeten wurden. (gra, DER STANDARD, 15.5.2012)