Kaum ist das Transparenzpaket mit der Neuregelung von Parteispenden und -förderungen durch den Ministerrat, wird es auch schon vom Nationalrat debattiert. Wenige Stunden nach dem Beschluss der Regierung stellen die Grünen einen "Dringlichen Antrag", in dem sie schon einmal klar stellen, was die Koalition noch ändern muss, um ihre Stimmen für die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit zu erhalten.

Dazu zählt, dass die Offenlegung der Parteispenden nach Grünem Geschmack schon bei 500 Euro beginnen soll und damit deutlich unter dem von der Regierung festgelegten Limit von 5.000 Euro. Laut Grünen sollten zudem Spenden von Unternehmen, die sich an Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligen oder deren Aufträge ausführen sowie Spenden von Unternehmen, die öffentliche Beihilfen oder Förderungen bekommen, verboten werden.

Auch das Strafrecht wollen die Grünen bei Verstößen bemühen. Bei leichten Vergehen genügen ihnen Verwaltungsstrafen, bei vorsätzlichen und schweren Verstößen müsse aber das Strafrecht zur Anwendung kommen, heißt es im "Dringlichen Antrag". Für die Umgehung der Transparenzbestimmungen oder Spendenverbote (z.B. durch die Stückelung anonymer Spenden) soll dabei ein eigener Straftatbestand eingeführt werden.

Sachleistungen: Mehr Details gefordert

Ferner ein Dorn im Auge ist den Grünen, dass Einnahmen durch Sponsoring und Inserate gemäß Regierungsplan nur als Gesamtsumme dargestellt werden müssen. Hier verlangen sie eine detaillierte Darstellung, wie das bei den Spenden geplant ist.

Unabdingbar ist für Bundessprecherin Eva Glawischnig und ihre Kollegen, dass auch allfällige Zuwendungen von freiwilligen Interessensvertretungen oder Berufsverbänden an politische Parteien als Spende gelten und im Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen sind. Neben Geldspenden sollen auch Sachspenden, Kostenübernahmen, Personalüberlassungen und Überlassungen zu marktunüblichen Preisen sowie Rabatte als Spende gelten.

Schließlich wollen die Grünen noch auf die untersten Organisationsebenen der Parteien gehen. Die Transparenzregelungen der Rechenschaftsberichte müssten auch für Bezirks- und Gemeindeorganisationen der Parteien gelten und sollten entsprechend zu veröffentlichen sein, schreibt Glawischnig.

Begründet wird der recht umfangreiche Forderungskatalog von den Grünen damit, dass eine Alibi-Reform unter Berücksichtigung der diversen Einflüsse und Interessen von Vorfeldorganisationen und Landesparteien mit Lücken und Hintertüren nicht akzeptabel sei. Damit sei in den vergangenen Jahren dem Ansehen der Politik bereits genug Schaden zugefügt worden.

Debattiert wird der "Dringliche Antrag" ab 15 Uhr. (APA, 15.5.2012)