Wien - Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat erneut die Genussscheinkonstruktionen des Hedgefondsanbieters Superfund im Visier, berichtet das aktuelle "Format". Nach APA-Informationen hat die Aufsicht kürzlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es geht um die Frage, ob es sich bei den Genussscheinen um ein konzessionspflichtiges Bankgeschäft handelt. Rund 10 Mio. Euro dürften noch in den Papieren liegen. Bei der FMA wollte man sich dazu am Freitag nicht äußern: "Kein Kommentar zu laufenden Ermittlungen."

Bereits vor fast acht Jahren hatte die Aufsicht Bedenken gegen die Genussscheine von Superfund - damals noch "Quadriga" - angemeldet. Daraufhin stoppte das Unternehmen den Vertrieb und stellte sein Geschäftsmodell auf Sicav (Luxemburg) um.

Sollte die FMA jetzt zur Erkenntnis kommen, dass es für die offenbar noch vorhandenen Genussscheine eine Bankkonzession bräuchte, wird sie ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten. Laut Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sind Genussscheine, die zur Geldveranlagung oder -verwaltung verwendet werden, Bankgeschäfte.

"Seit der Einstellung des Vertriebs vor mehr als sieben Jahren gab es keinerlei Vorwürfe der FMA", hielt Superfund gegenüber dem "Format" fest. (APA, 18.5.2012)