Wien - Am 1. Jänner 2014 soll elf neu geschaffene Verwaltungsgerichte die Arbeit von rund 120 Sonderbehörden übernehmen. Die neuen Gerichte sollen ihre künftigen Mitarbeiter zum größten Teil aus jenen derzeitigen Behörden rekrutieren, die mit der beschlossenen Verwaltungsreform aufgelöst werden. So werden die Richter des Asylgerichtshofes und des Bundesvergabeamtes nahtlos in das geplante Bundesverwaltungsgericht wechseln können und die Mitglieder des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) zum Bundesfinanzgericht.
Zwei Instanzen
Mit der in der vergangenen Woche vom Parlament beschlossenen Verwaltungsreform werden ab 2014 neun Verwaltungsgerichte in den Ländern und zwei beim Bund mit einem Bundesverwaltungs- und einem Bundesfinanzgericht eingerichtet. Sie werden rund 120 Sonderbehörden und weisungsfrei gestellte Berufungssenate ersetzen - darunter die Unabhängigen Verwaltungssenate der Länder, das Bundesvergabeamt und den Asylgerichtshof. Der Instanzenzug wird grundsätzlich nur noch zweistufig - gegen Entscheidungen einer Behörde kann man direkt bei den elf Gerichten berufen, in Verwaltungsangelegenheiten bei den Verwaltungsgerichten der Länder und des Bundes, in Steuerfragen beim Bundesfinanzgericht.
Im Fremden- und Asylverfahren bedeutet dies etwa, dass die rund 30.000 Verfahren, die derzeit jährlich von den Magistraten, Bezirkshauptmannschaften und Bundespolizeidirektionen abgewickelt werden, von dem ebenfalls ab 2014 geplanten neuen Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen übernommen werden. Über Berufungen entscheidet in zweiter Instanz statt des derzeitigen Asylgerichtshofes dann das Bundesverwaltungsgericht.
Mitarbeiter wechseln
Obwohl damit rund 120 Sonderbehörden aufgelöst werden, wird sich für deren Mitarbeiter nicht allzu viel ändern. Die größte davon betroffene Behörde ist der Asylgerichtshof. Dessen Präsident Harald Perl versicherte gegenüber der APA, dass seine insgesamt rund 250 Mitarbeiter in das neue Bundesverwaltungsgericht wechseln können. Die derzeit 75 Fachrichter werden direkt übernommen und auch die juristischen Mitarbeiter und das Verwaltungspersonal sollen wechseln können, sofern sie das wollen und die fachliche Eignung gegeben ist. Perl betonte, dass man auf qualifizierte und eingearbeitete Mitarbeiter nicht verzichten werde. Auch die 15 Richter des Bundesvergabeamtes haben ein Recht auf Ernennung zum Richter des Bundesverwaltungsgerichts, wenn sie persönlich und fachlich geeignet sind.
Das neue Bundesverwaltungsgericht soll mit 160 bis 170 Richtern und rund 30.000 Verfahren jährlich (inklusive Fremdenrecht) nicht ganz doppelt so groß wie der derzeitige Asylgerichtshof werden. Damit werden zusätzlich zu jenen aus dem Asylgerichtshof und dem Bundesvergabeamt noch weitere 70 bis 80 Richter benötigt. Dafür können sich auch Mitarbeiter von Ministerien und der bisher unabhängigen Behörden bewerben, deren Aufgaben vom Verwaltungsgericht übernommen werden. Das Aufnahmeverfahren wird im Herbst im Detail geregelt. Perl geht davon aus, dass man mit dem derzeit gültigen Stellenplan der Ministerin im Großen und Ganzen auskommen wird. Im Falle von Neuaufnahmen von außen könnte es jedoch Problem mit dem geltenden Aufnahmestopp im Bundesdienst geben. Allerdings hat auch die Regierung schon Mehrkosten von rund zehn Millionen Euro jährlich in der Anfangsphase eingeplant.
Recht auf Ernennung
Auch die derzeit 224 Richter des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) haben ein Recht auf Ernennung zum Richter des künftigen Bundesfinanzgerichtes, wenn sie persönlich und fachlich geeignet sind. UFS-Präsidentin Daniela Moser geht davon aus, dass die rund 50 Verwaltungsmitarbeiter ebenfalls "eins zu eins" übernommen werden. Das Bundesfinanzgericht wird nach Einschätzung Mosers etwa so groß sein wie der jetzige UFS und "im Großen und Ganzen den gleichen Aufgabenbereich" umfassen. Der UFS werde zu einem Gericht aufgewertet und bekomme dadurch mehr Gewicht, sonst werde sich aber nicht viel ändern, meinte Moser gegenüber der APA.
Die Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) in den Ländern haben ebenfalls ein Recht auf Übernahme in die Landesverwaltungsgerichte analog zu den Bundesregeln, die Ausgestaltung erfolgt durch Landesgesetze. Mitarbeiter der Sonderbehörden und des Amtes der Landesregierung können sich als Richter bewerben.
Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Clemens Jabloner, begrüßt die Reform. Jabloner erwartet dadurch eine Entlastung seines Gerichtshofes. Dies werde dazu führen, dass der VwGH grundsätzliche Rechtsfragen, die für eine Vielzahl Betroffener von Bedeutung sind, "in viel kürzerer Zeit wird lösen können", meinte Jabloner in einer Aussendung. (APA, 20.5.2012)