Wien - Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner wehrt sich über seinen Anwalt gegen das Ergebnis eines neuen Gutachtens des im Gerichtsauftrag tätigen Kardiologen, der bei Elsner die Verhandlungsfähigkeit festgestellt hatte. Elsner-Anwalt Jürgen Stephan Mertens wirft Günter Steurer Befangenheit vor: "Das Gutachten steht den medizinischen Ergebnissen mehrerer Ärzte diametral entgegen, was auf die Befangenheit des Gutachters hinweist", so Mertens.
Besonders hervorzuheben sei, so Mertens, dass gegen den Gutachter eine Befangenheitsanzeige vorliege und dieser in der Sache tätig gewesen sei, bevor noch eine Entscheidung des Gerichts zur Befangenheitsanzeige vorgelegen sei. "Dies ist als klare Rechtsverletzung und Hinwegsetzung über die Strafprozessordnung zu beurteilen", betont der Anwalt.
Nach Ansicht des Elsner-Anwaltes ist hinsichtlich des Gutachters eine Beeinträchtigung der unparteilichen Begutachtung zu befürchten, da der Sachverständige "ohne Würdigung der aktuellen medizinischen Ergebnisse am 3.5.2012 gegenüber der Presse verlautbarte, dass 'zwar aktuelle Herzrhythmusstörungen vorlägen, aber das Krankheitsbild bereits bekannt sei'", führte Mertens aus.
"Massive Verschlechterung" des Gesundheitszustands
Zu diesem Zeitpunkt habe Steurer aber bereits gewusst, dass sich die kardiale Situation von Herrn Elsner massiv verschlechtert hatte und dass das Krankheitsbild eben nicht bekannt war, weil eine neue gravierende Verschlechterung der Herzkrankheit eingetreten war, welche dem Gutachten des Sachverständigen Steurer vom 27.4.2012 widersprach, so der Anwalt weiter.
Weiters verweist Mertens darauf, dass die aufrechte Subsidiaranklage der Bawag zum Betrugsvorwurf der höchstrichterlichen Rechtsprechung in diesem Verfahren entgegenstehe, wonach eine Verurteilung des Ex-Bawag-Chefs ohne Verlustnachweis der Bawag Gelder nicht möglich sei. (APA, 21.5.2012)