Die deutsche Band Deichkind wehrte sich gegen die Sperre des YouTube-Videos zu "Leider Geil". YouTube und GEMA konnten sich inzwischen jedoch noch immer nicht einigen.

Foto: Screenshot/YouTube

Obwohl das Landgericht Hamburg im Prozess der GEMA gegen Googles Videoportal YouTube zugunsten der Verwertungsgesellschaft entschieden hat, hat die GEMA nun Berufung eingelegt. Das erstinstanzliche Urteil sei zwar "ein großer Erfolg für das Anliegen der Urheber" gewesen, gehe aber nicht weit genug.

YouTube für Nutzervideos verantwortlich

Das Landgericht der Hansestadt hatte am 20. April entschieden, dass Youtube urheberrechtlich geschützte Musikvideos nach entsprechenden Beschwerden der Rechteinhaber in Deutschland schnell entfernen und ein erneutes Hochladen in seinem Netzwerk durch Filtersoftware unterbinden muss. Die Richter wiesen in dem von der Gema angestrengten Verfahren allerdings die weitergehende Forderung ab, Youtube selbst bei Verstößen als Urheberrechtsverletzer zu bestrafen. Ihrer Ansicht nach greift lediglich die sogenannte Störerhaftung. Sie verpflichtet Netzwerk-Betreiber dazu, ihnen bekannte illegale Handlungen zu unterbinden. 

Keine Einigung mit YouTube

Nach dem Urteil kamen beide Parteien zu der Übereinkunft möglichst schnell einen "sauberen Vertrag" zur Musik-Lizenzierung abzuschließen (der WebStandard berichtete). Laut GEMA habe sich jedoch gezeigt, dass bis zum Ende der Berufungsfrist keine Einigung erzielt werden konnte. Im Rahmen des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes müssen die Lizenzierungen durch die GEMA auf Basis eines veröffentlichten Tarifs erfolgen. YouTube sei jedoch nicht bereit, die Ergebnisse der Verhandlungen offen zu legen. 

Unzufriedenheit bei Usern und Künstlern

Der Streit von GEMA und YouTube wird nicht nur von Usern kritisiert, die oftmals vor gesperrten Videos landen. Auch einige Künstler üben mittlerweile heftig und medienwirksam Kritik. So hat die deutsche Band Deichkind im Internet ordentlich Dampf abgelassen, nachdem ihr neues Video zu "Leider geil" gesperrt worden war. Mit Erfolg, denn kurz danach war der Clip wieder verfügbar. (br/APA, derStandard.at, 21.5.2012)