Frühling ist auch Zeit der Katzenschwemme: Die führt jedes Jahr zu überfüllten Tierheimen. Eigentlich ist jeder Katzenhalter, dessen Katze regelmäßigen Zugang ins Freie hat, gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Tiere kastrieren zu lassen. Doch gerade im ländlichen Raum halten sich wenige daran. Alleine in der Pfotenhilfe Lochen in Oberösterreich wurden in den vergangenen Wochen 28 Katzen geboren. Die Muttertiere sind alle Streunerkatzen, die trächtig gefunden wurden.

"Ob diese große Anzahl an Babykatzen vermittelt werden kann, bleibt abzuwarten", meint Geschäftsführerin Johanna Stadler. Denn dazu kommen noch fast 40 weiteren Katzen, die momentan in dem Tierheim betreut werden. "Das Problem dabei ist, dass jeder freilaufende unkastrierte Hauskater massiv dazu beiträgt, dass sich Streunerkatzen rasend schnell weiter vermehren. Verantwortlich dafür sind letztendlich wir Menschen", berichtet Stadler.

Kampf gegen Windmühlen

Mit rund sechs Monaten wird eine Katze bereits geschlechtsreif und jede fruchtbare Katze kann im Jahr zweimal vier bis sechs Junge bekommen. Der Text im Bundestierschutzgesetz Tierhalteverordnung lautet: "Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen." Auch Menschen, die regelmäßig eine streunende Katze füttern, sind dazu verpflichtet, sie kastrieren zu lassen.

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