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Erotik auf Reisen?

Foto: APA/Hannibal Hanschke

München - Das Münchner Verwaltungsgericht muss heute, Dienstag, Nachmittag klären, ob das Angebot eines Sex-Shops als Reisebedarf einzustufen ist. Der Besitzer eines Erotik-Ladens in der Nähe des Hauptbahnhofs will auch am Sonntag seine Türen öffnen und hat daher gegen die bayerische Landeshauptstadt geklagt, die ihm das untersagt.

Sein Argument: Das Gesetz erlaube an Bahnhöfen auch am Tag des Herrn den Verkauf von Reisebedarfsartikeln - wie etwa Zeitschriften, Bücher und Tonträger, wie auch der Sex-Shop sie offeriert. Nach Meinung des Kreisverwaltungsreferats hat der Gesetzgeber bei der Sonntagsausnahmeregelung jedoch erotische Literatur nicht im Auge gehabt. (APA, 22.5.2012)