Eisenstadt - Mit zwei Schuldsprüchen hat am Dienstagnachmittag in Eisenstadt der Prozess um veruntreute Kundengelder der Oberbank geendet. Ein Ex-Bankmitarbeiter, dem der Staatsanwalt vorwarf, insgesamt rund 9,5 Millionen Euro abgezweigt zu haben, wurde zu fünfeinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Sein ehemaliger Geschäftspartner, ein 37-jähriger Ungar, erhielt siebeneinhalb Jahre Haft.
"Die Schuld der beiden Angeklagten ist heute hier sehr deutlich zutage getreten", stellte der Vorsitzende des Schöffensenates, Landesgerichts-Vizepräsident Alfred Ellinger, in seiner Urteilsbegründung fest. "Ursache all dieser strafbaren Handlungen ist eine ungebändigte Geldgier gewesen von beiden Angeklagten", erklärte Ellinger. Beide hätten offenbar schnell reich werden wollen, ohne viel zu arbeiten.
Die umfangreichen Erhebungen der Exekutive stünden in Einklang mit den Geständnissen der Angeklagten. Die verhängten Strafen seien "gerade noch schuld- und tatangemessen", bemerkte der Richter zum Strafmaß.
Schaden: 190 Mal 50.000 Euro
Staatsanwalt Richard Ropper hatte in seinem Schlussplädoyer nochmals auf das Ausmaß der Malversationen im Hinblick auf die im Strafgesetzbuch festgelegten Beträge hingewiesen: "Der Schaden, über den wir heute reden, ist 190 Mal 50.000 Euro."Das Geld sei nicht vorhanden, es sei "versickert". Der Zweitangeklagte habe vielleicht die Rolle des "kleinen Teufelchens" auf der Schulter des 35-jährigen Ex-Bankers gespielt, den seine Gier angetrieben habe.
Dass Beträge versickert seien, habe sicherlich nicht sein Mandant zu verantworten, erklärte der Verteidiger des Burgenländers. Er ersuche das Gericht, die "massiven" Milderungsgründe zu berücksichtigen.
Eine Bestimmung zur Tat durch seinen Mandanten liege nicht vor, stellte Rudolf Mayer, der den 37-jährigen Ungarn vertrat, fest. Denn dazu bedürfe es der Anstiftung, die es jedoch nicht gegeben habe. "Wir erleben bei den Bankern die Geldgier", meinte Mayer: "Geldgier von Bankern ist das, was die Finanzkrise ausgelöst hat."
Urteile nicht rechtskräftig
Der Angeklagte betonte in seinem Schlusswort vor der Beratung über das Urteil, "dass es mir wirklich leidtut, diese Sache, das können sie mir glauben." Er bereue, dass er Kundengelder veruntreut habe. "Ich stelle aber in Abrede, mich persönlich bereichert zu haben", erklärte er und bat den Senat, ihm einen Neustart zu ermöglichen: "Ich habe nichts für mich persönlich genommen."
Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt sowie der 35-jährige Ex-Banker gaben keine Erklärung ab. Der Zweitangeklagte verzichtete auf Rechtsmittel. Der Oberbank, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, wurde der Betrag von 9,66 Millionen Euro zugesprochen. Das Gericht setzt außerdem den Verfall von Vermögenswerten im Ausmaß von drei Millionen beim Erst- und sechs Millionen Euro beim Zweitangeklagten fest. (APA, 22.5.2012)