Wien - Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen - vor dem Betreten des Gerichtssaals musste eine mobile Sicherheitsschleuse passiert werden, im Saal selbst überwachten Verfassungsschützer das Geschehen - hat am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht der Terror-Prozess gegen vier Islamisten begonnen. Während Staatsanwältin Nina Mayrgündter in einem rund eineinhalbstündigen Powerpoint-Vortrag die Vorwürfe gegen die Gruppe um den Hauptangeklagten Thomas Al J. (26) skizzierte, bezeichnete dessen Verteidiger Lennart Binder die Anschuldigungen als "reine paranoide Verschwörungstheorien".
Die vier Angeklagten sollen Mitglieder einer terroristischen Vereinigung gewesen sein. Zwei weitere Mitangeklagte fehlten beim Prozessauftakt: Einer ist untergetaucht, hält sich vermutlich in Libyen auf und wird mit internationalem Haftbefehl gesucht, der andere hat sich entschuldigt, weil er sich um seine angeblich erkrankte Mutter kümmert.
4.000 Euro Überweisung
Konkret sollen die untereinander befreundeten Männer die Ziele der Al-Qaida und verwandter Terror-Netzwerke sowie zwei Wiener Jugendliche unterstützt haben, die im Mai 2009 die Bundeshauptstadt verlassen hatten, um sich in Pakistan in einem Lager der radikal-islamischen Hizb-i-Islami-Milizen ausbilden zu lassen. Thomas Al J. soll dem Jüngeren der beiden rund 4.000 Euro überwiesen haben.
Der 26-Jährige soll außerdem Reisen zu Terror-Camps organisiert und versucht haben, Ende 2009 mit seiner Familie und mehreren Mitangeklagten nach Somalia zu gelangen, "um sich dort den Al Shabaab-Milizen anzuschließen und mit diesen zu kämpfen und diese auch auf sonstige Weise zu unterstützen", wie es in der Anklage heißt.
Nachdem das gescheitert war, soll der Mann bis zu seiner Festnahme am 15. Juni 2011 die fundamentalistische Website "ansarulhaqq.com" betrieben und dabei für die Al-Qaida und den Dschihad eingetreten sein, indem er einen Artikel des islamistischen Extremisten Anwar Al-Awlaki ins Deutsche übersetzte, in dem zur Ermordung aller Ungläubigen aufgerufen wurde, die den Propheten Mohammed beleidigt haben.
"Ganz normale Verhaltensweisen"
Sein Mandant habe "ganz normale Verhaltensweisen gesetzt" und sich nichts Strafbares zuschulden kommen lassen, hielt Verteidiger Lennart Binder der Staatsanwältin entgegen. Thomas Al J. habe dem Jugendlichen zwar Geld zukommen lassen, doch nicht für terroristische Zwecke. Er sei davon ausgegangen, dass der Bursch in einer Koranschule unterrichtet wurde.
Die letztlich gescheiterte Reise der 13-köpfigen Gruppe nach Somalia - Versuche, über Äthiopien und Dschibuti dorthin zu gelangen, schlugen fehl - war laut Binder "eine Fernreise, um andere Länder kennenzulernen". Der 26-Jährige habe sich "ein Bild vom Somalia machen wollen. Das war damals ein relativ ruhiges Land. Kämpfe hat es damals nur in Mogadischu gegeben." Es sei nie geplant gewesen, sich Milizen anzuschließen, betonte der Anwalt.
Mit dem übersetzten und auf seiner privaten Homepage publizierten Artikel habe Thomas Al J. "nur seine Freunde informieren wollen", sagte Binder. Auch die übrigen Angeklagten bekannten sich "nicht schuldig". Die Verhandlung wird am 30. Mai mit der Einvernahme der drei Mitangeklagten fortgesetzt. (APA, 23.5.2012)