Diskussionen gibt es um eine Massen-SMS der Katholischen Kirche in der Steiermark, mit der rund 17.000 säumige Kirchenbeitragszahler erinnert werden sollten, ihren Obolus zu entrichten. Über "Kathpress" meldete sich am Mittwoch die Diözese Graz-Seckau zu Wort und verwies auf ein Rechtsgutachten, das bestätige, dass damit nicht gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen werde.

17.000 SMS

Die Diözese hatte laut eigenen Angaben am 9. und 10. Mai rund 17.000 Menschen per SMS an ihren ausstehenden Kirchenbeitrag erinnert. Der Wiener Anwalt Michael Pilz warf der Diözese vor, mit der SMS-Aktion das geltende Telekommunikationsgesetz verletzt zu haben, wie er Dienstagabend in der ORF-Nachrichtensendung "Zeit im Bild 2" sagte: Es handle sich um eine Massen-SMS, und das Telekommunikationsgesetz sehe vor, dass die Sendung einer elektronischen Nachricht an mehr als 50 Mitglieder ohne Zustimmung der Empfänger unzulässig sei.

Sanft auf einen offenen

Für die Diözese sind die SMS hingegen ein erlaubtes Mittel, um "Beitragssäumige sanft auf einen offenen Kirchenbeitrag aufmerksam zu machen", wie die Leiterin der Kirchenbeitragsorganisation der Diözese Graz-Seckau, Hertha Ferk, sagte. Bereits vor fünf Jahren wurden SMS ausgeschickt. Damals habe man ein Gutachten erstellen lassen, das besagte, dass man im Rahmen des Mahnverfahrens die Leute auf diese Art erinnern könne. "Sollten sich einzelne SMS-Empfänger unangenehm berührt gefühlt haben, tut es uns leid", so Ferk. (APA, 23.05. 2012)