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Ross Rebagliati aus Kanada hatte Cannabis konsumiert, er wurde als Olympiasieger disqualifiziert und später rehabilitiert.

Foto: Reuters / Mike Blake

Quebec/Berlin - Die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) plant eine Klassifizierung bei Dopingfällen. Besonders schwere Vergehen wie Epo-Missbrauch oder Manipulation mit Steroiden könnten künftig mit einer automatischen Sperre von vier Jahren bestraft werden, wurde am Rande des internationalen Sportkongresses SportAccord in Quebec (Kanada) bekannt. Derzeit werden Dopingvergehen mit einer Sperre von zwei Jahren geahndet.

Durch die härteren Sanktionen wären Dopingsünder automatisch von den kommenden Olympischen Spielen ausgeschlossen. Eine ähnlich lautende IOC-Bestimmung allerdings war im Oktober 2006 vom Internationalen Sportgerichtshof (Cas) für ungültig erklärt worden.

Die Wada-Exekutive erarbeitete zuletzt eine Reihe von Empfehlungen, die in den neuen Wada-Kodex einfließen könnten. Er soll im November 2013 in Johannesburg verabschiedet werden. Neben der Klassifizierung von Dopingfällen ist die Einsparung der B-Probe bei positiven Tests vorgesehen. Und die Australier propagieren, Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Nur in Sportarten, in denen der Genuss von Cannabis nachweislich leistungssteigernde Wirkung hat, soll der Stoff verboten bleiben. Der berühmteste Cannabis-Fall war jener des Kanadiers Ross Rebagliati, dem sein Snowboard-Olympiatitel 1998 zunächst ab- und dann wieder zuerkannt wurde, weil Cannabis zwar auf der Fis-Dopingliste, aber nicht auf jener des IOC stand.

In Deutschland wird derzeit sowieso heftig über Doping debattiert. Es geht um den "Fall Erfurt" und darum, dass ebendort, in Erfurt, 27 Athleten Blut abgenommen und UV-mäßig bestrahlt worden war. Eine solche " verbotene Methode" war dem ÖSV-Coach Walter Mayer bei Olympia 2002 in Salt Lake City vorgeworfen worden. Auch diese Affäre, die dem ÖSV-Dopingskandal 2006 vorausging, erschien vor wenigen Wochen plötzlich in einem anderen Licht, als die Wada zum Schluss kam, von einem tatsächlichen Verbot sei erst ab Anfang 2011 auszugehen.

Diesem Schluss widerspricht nun ein von der deutschen Anti-Doping-Agentur in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, wie der Deutschlandfunk berichtete. Der deutsche Nada-Vorstand Lars Mortsiefer betont das "schwebende Verfahren" und will selbst im Fall einer Kehrtwende von der Kehrtwende nicht glauben, "dass die Nada ein Glaubwürdigkeitsproblem hätte". (sid, APA, fri, DER STANDARD Printausgabe 23.05.2012)