Wien - Der österreichische Presserat hat seinen Ehrenkodex erweitert und neue Regeln für Finanzjournalisten aufgestellt. Die Bestimmungen zielen auf Finanz- und Wirtschaftsberichte ab, in denen Finanzanlagen empfohlen werden. Konkret hat der Trägerverein des Presserats festgestellt, dass Marktmanipulationen durch die Verbreitung irreführender oder falscher Informationen sowie die Verwertung von Insiderinformationen durch Journalisten gegen die Grundsätze der Medienethik verstoßen.

Für Anlageempfehlungen gelten künftig außerdem konkrete Regeln. So muss der verantwortliche Journalist im Artikel namentlich genannt werden, außerdem habe die Berichterstattung sachlich zu sein. Tatsachen müssen von Schätzungen unterscheidbar sein und auf etwaige Zweifel an der Zuverlässigkeit einer Informationsquelle muss hingewiesen werden. Finanzielle Eigeninteressen des Journalisten oder sonstige Interessenskonflikte, die die Objektivität der Anlageempfehlung beeinträchtigen können, müssen im Artikel offen gelegt werden. Angeführt werden muss auch, wenn die Anlageempfehlung von einem Dritten stammt.

Der Presserat setzt mit dem Beschluss dieser Regeln eine EU-Vorgabe um. "Kurier"-Geschäftsführer Thomas Kralinger, Präsident des Presserates, betonte in einer Aussendung am Donnerstag, er freue sich, "dass wir die Richtlinie für Anlageempfehlungen von Finanzjournalisten einstimmig beschlossen haben. Diese erweiterte Kompetenz zur Selbstkontrolle beweist die Bereitschaft, journalistische Verantwortung ernst zu nehmen." (APA, 24.5.2012)