Salzburg - Der wegen eines wissenschaftlichen Fehlers von der Universität Salzburg am 22. März gekündigte Salzburger Molekularbiologe Robert Schwarzenbacher kämpft die Auflösung seines Arbeitsverhältnisses gerichtlich an und nennt dafür formale wie inhaltliche Gründe. Bei der ersten Verhandlung am Donnerstag am Arbeits- und Sozialgericht Salzburg ließ der Rechtsvertreter der Universität, Johannes Hebenstreit, keine Zweifel aufkommen: "Eine Verlängerung des Dienstverhältnisses kommt nicht infrage." Der Prozess wurde auf 16. Juli vertagt.

Bei der ersten, vorbereitenden Tagsatzung wurden vor Richter Hannes Lienbacher die Positionen noch einmal abgesteckt und der Prozessfahrplan erörtert. Schwarzenbacher war mit seinem Vertreter Stefan Jöchtl von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) zum Prozess gekommen. In drei Punkten legten sie dar, warum ihrer Ansicht nach die Kündigung nicht rechtens ist. Erstens sei der Zentralbetriebsrat der Universität nicht rechtzeitig über die Kündigung informiert worden, deshalb sei diese allein schon aus formalrechtlichen Gründen nicht gültig.

Fehler aus Arbeitsüberlastung

Zweites wird die Kündigung als sozialwidrig angesehen, Schwarzenbacher sei wegen der laufenden Forschungsarbeiten an der Uni Salzburg auf seinen Arbeitsplatz angewiesen. Und drittens habe er für den Fehler, der aus Arbeitsüberlastung passiert sei, die Verantwortung übernommen und die fehlerhafte molekulare Struktur sofort zurückgezogen. Die Kündigung hält der Salzburger Wissenschafter als "überzogene Reaktion der Universität", wie er heute betonte.

Auslöser der Kündigung waren US-Wissenschafter, die in einer Fachzeitschrift den Vorwurf der Datenmanipulation erhoben und auch die Universität Salzburg brieflich informiert hatten. Sie warfen dem Molekularbiologen vor, wissenschaftliche Berichte über die Struktur von Birkenpollenallergene in Publikationen manipuliert zu haben. Rektor Heinrich Schmidinger wandte sich daraufhin an die Agentur für wissenschaftliche Integrität in Wien, die das wissenschaftliche Fehlverhalten bestätigte. Zugleich erstattete der Biologe laut Schmidinger Selbstanzeige und räumte die Fälschungsvorwürfe ein.

"Kein Flüchtigkeitsfehler"

Bei den beanstandeten Daten habe es sich um ein Plagiat eines italienischen Professors aus Triest gehandelt, dieses habe der Salzburger Wissenschafter "eindeutig vorsätzlich verfälscht", sagte heute der Rechtsvertreter der Universität Salzburg. "Es ist erwiesen, dass das kein Flüchtigkeitsfehler ist", betonte Hebenstreit." Es gehe um die Glaubwürdigkeit und Reputation der Universität Salzburg, deshalb müsse Schwarzenbacher das Haus verlassen. Hebenstreit riet Schwarzenbacher, "in Zukunft vorsichtig mit geistigem Eigentum zu sein, man kann zwar eine Brille klauen, aber nicht den geistigen Durchblick". Es gebe zudem einen Nachweis dafür, dass der Zentralbetriebsrat über die Kündigung - wofür keine Begründung nötig sei - mehr als eine Woche vor Ausspruch schriftlich informiert worden sei. Eine Sozialwidrigkeit der Kündigung liege deshalb nicht vor, da Schwarzenbacher noch jung sei, sich woanders bewerben könne und ein Brutto-Jahresgehalt über 100.000 Euro erhalten habe.

Schwarzenbacher will seine Forschungsarbeiten an der Uni Salzburg unbedingt abschließen - ob eventuell in externer Funktion, darüber soll nun auf Anraten des Richters universitätsintern beraten werden. Lienbacher vertagte den Prozess schließlich zur Zeugeneinvernahme von Universitätsrektor Schmidinger und Mitgliedern des Betriebsrates. Wenn es nicht zu einer einvernehmlichen Lösung komme, dann werde man Sachverständige beiziehen müssen. Die Causa werde wohl die Instanzen durchlaufen, der Prozess könne sich zwei Jahre hinziehen, gab der Richter zu bedenken. (APA, 24.05.20122)