Den Parteien soll mehr Transparenz verordnet werden: Spenden über 5000 Euro werden offengelegt, für öffentliche Unternehmen gelten Spendenverbote.

Das "Transparenzpaket" würde den Bundesparteien auch mehr Geld bringen. Die Anhebung der Parteienfinanzierung soll zum 1. Juli schlagend werden. Die Parteienförderung des Bundes wird durch das neue Gesetz auf fünf Euro pro Wahlberechtigtem angehoben, also von 15,3 auf 31,65 Millionen Euro.

Maximal sieben Millionen

Wahlkampfkosten werden begrenzt: Gelten soll das Limit für die Zeit "zwischen der Festsetzung des Wahltages und dem Wahltag". In dieser Zeit darf jede Partei maximal sieben Millionen Euro ausgeben.

Die neuen Unvereinbarkeitsregelungen sehen unter anderem vor, dass gewählte Mandatare bei der Meldung ihrer Nebentätigkeiten künftig auch das Einkommen beziffern müssen. Neu ist, dass sie außerdem auch leitende ehrenamtliche Tätigkeiten melden müssen. Dies gilt auch für sämtliche Regierungsmitglieder. (red, DER STANDARD, 25.5.2012)