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Immer schneller, schneller, schneller - die psychische Belastung im Job macht krank.

Massive Arbeitsüberlastung, Stress und psychischer Druck sind verantwortlich für immer mehr Krankenstandstage in Österreich. Nun soll sich zum Schutz der Arbeitnehmer konkret etwas zum Positiven verändern: Diese Woche haben sich die Sozialpartner darauf geeinigt, das Arbeitnehmerschutzgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz und die arbeitsmedizinische Ausbildungsverordnung zu novellieren - derzeit ist alles in Begutachtung.

Kern der Neuerungen, die ab 2013 wirksam werden sollen, ist die Erweiterung der Evaluierungsverpflichtung, heißt es von der Arbeiterkammer in einer Aussendung: Es kommt eine klare und eindeutige Verpflichtung, psychische Belastungen der Arbeit zu erheben, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zur psychischen Gesundheit der Arbeitnehmer festzulegen und umzusetzen. Arbeits- und Organisationspsychologen sollen diese Evaluierung vornehmen. Das ist neu, denn bisher mussten Arbeitgeber nur sicherstellen, dass der Arbeitsplatz nicht körperlich krank macht.

Weitere inhaltliche Neuerungen: 

  • Die Aufgaben der Arbeitsinspektion werden um den Schutz der Integrität und Würde der Arbeitnehmer erweitert. 
  • Die Dauer der Ausbildung zum Arbeitsmediziner wird um 30 Stunden auf 390 Stunden erhöht.
  • Bei der praxisgerechten Evaluierung psychischer Belastungen sollen die Betriebe durch Informationen und Beratung unterstützt werden.

Der Hintergrund: Laut internationale Studien sind in Europa zwischen 50 und 60 Prozent der krankheitsbedingten Arbeitsausfälle in der einen oder anderen Form auf Stress in der Arbeit zurückzuführen sind. Die dadurch bedingte Verringerung der Arbeitsleistung und -produktivität führt zu gesamtwirtschaftlichen Kosten von bis zu 3,3 Milliarden Euro. (mat, derStandard.at, 25.5.2012)