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Der Vorfall ereignete sich am Freitag vor dieser Volksschule.

APA-FOTO: HERBERT PFARRHOFER

St. Pölten - Traurige Nachrichten hat es am Sonntagnachmittag aus dem Landesklinikum St. Pölten gegeben. Der achtjährige Bub, dem Freitag früh von seinem Vater in den Kopf geschossen worden war, erlag seiner schweren Verletzung. Der Vater (37) des Buben war nach der Tat in einer Volksschule in St. Pölten geflüchtet und hatte Selbstmord verübt.

Notoperationen konnten Tod nicht verhindern

Der Bub wurde Freitagvormittag mehrere Stunden lang notoperiert, sein Zustand stabilisierte sich danach aber nie richtig. Zwei Tage später verlor er schließlich den Kampf ums Überleben. "Trotz aller medizinischer Bemühungen ist das Kind jetzt am Nachmittag verstorben", teilte Bernhard Jany, Sprecher der Landeskliniken-Holding, der APA mit.

Die Bluttat hatte sich am Freitag gegen 8.30 Uhr ereignet. Der 37-Jährige hatte seine beiden Kinder, den Buben und seine um ein Jahr jüngere Schwester, unter einem Vorwand aus deren Klassen geholt und dem Kleinen in der Schulgarderobe in den Kopf geschossen. Das Mädchen musste die Tat mitansehen, blieb aber körperlich unversehrt. Rund eine Stunde später fanden Polizisten den Mann tot im Inneren seines verunfallten Wagens an einem Feldweg im Stadtteil Ratzersdorf. Er hatte sich mit seiner Pistole während der Fahrt in den Kopf geschossen.

Dass das Kind überhaupt so lange um sein Leben kämpfen konnte, war dem Zufall zu verdanken - zur Tatzeit hielten sich nämlich vier Rettungssanitäter in der Schule auf, um den Kindern einen Vortrag über ihre Arbeit zu halten. Sie begannen daher schon kurz nach dem Schuss mit der Wiederbelebung.

Familiäre Probleme

Auslöser dürften familiäre Probleme gewesen sein. Die Mutter der Kinder hatte vor kurzem die Scheidung eingereicht. Erst am Dienstag hatte sie ihren Ehemann wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung angezeigt, erklärte Klaus Preining vom Landeskriminalamt NÖ am Samstag. Die Anzeige sei vom Stadtpolizeikommando auch umfangreich abgehandelt worden. Beide Elternteile und die Kinder seien befragt worden, nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft entschied man sich aber gegen eine U-Haft und sprach das Betretungsverbot gegen den 37-Jährigen aus. Von der - illegalen - Waffe habe man zu diesem Zeitpunkt nicht wissen können, wurde betont. Experten sprachen sich in der Folge für eine Ausweitung des Betretungsverbots auf den öffentlichen Bereich bzw. Schulen und Kindergärten aus.

Die Ermittlungen der Polizei würden nun nur noch weitergeführt, um ein "rundes Bild" zu bekommen, hieß es. Da der Täter tot sei und es somit keine rechtlichen Konsequenzen mehr geben könne, werde man dabei aber nicht mehr allzu sehr in die Tiefe gehen. (APA, 27.05.2012)