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Die Anteilnahme beim Begräbnis des Achtjährigen in St. Pölten war groß.

Foto: APA/ROLAND SCHLAGER

St. Pölten - Der achtjährige Bub, der in der vergangenen Woche von seinem Vater (37) durch einen Kopfschuss getötet worden war, ist am Dienstag in St. Pölten beigesetzt worden. Vor der Schule des Kindes, wo sich die Tat Freitag früh ereignete, brannten am nach Pfingsten noch schulfreien Dienstag zahlreiche Gedenkkerzen. Auch Blumen und Zeichnungen von Mitschülern wurden zur Erinnerung vor dem schwarz beflaggten Gebäude abgelegt.

Das Begräbnis des Kindes fand gegen 14.00 Uhr auf dem Friedhof im Stadtteil St. Georgen am Steinfelde unter großer Anteilnahme statt. Polizisten schützten das Areal, für Medienvertreter war der Zutritt verboten. Zuvor war die Leiche des Buben im Alevitischen Kulturzentrum aufgebahrt worden, wo auch eine Trauerfeier stattgefunden hatte.

Aufarbeitung an der Schule

An der Volksschule in St. Pölten-Wagram planten Lehrer am Dienstag mit Mitarbeitern des schulpsychologischen Dienstes des NÖ Landesschulrats, wie die Geschehnisse mit den Kindern aufgearbeitet werden sollen. Geplant ist auch eine Verabschiedung des Achtjährigen an der Schule selbst im Rahmen einer Gedenkfeier. In den kommenden Tagen sollen in der Schule jedenfalls vermehrt Psychologen anwesend sein, "um gleich vor Ort zu sein", falls Gespräche von Eltern oder Kindern gewünscht werden. Der erste Unterrichtstag nach dem Vorfall ist morgen, Mittwoch.

Wie bereits von politischer Seite kam daher am Dienstag auch von Opferschutzeinrichtungen die Forderung, polizeiliche Wegweisungen auf öffentliche Orte wie Schule und Kindergärten auszuweiten. Auch eine Informationspflicht für Behörden an Schulen, etc. im Fall von Gewaltausübung sei notwendig. Gegenüber der Staatsanwaltschaft, die sich gegen eine U-Haft für den Mann entschieden hatte, erhob Rosa Logar von der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie schwere Vorwürfe: "Eine polizeiliche Wegweisung ist bei einem Täter, der wiederholt Gewalt ausübt und droht, nicht das geeignete Mittel. Die Staatsanwaltschaft hätte hier wie im Gesetz vorgesehen die Haft beantragen müssen, dann könnte der Bub noch leben", klagte sie. (APA/red, 29.5.2012)