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Das britische Höchstgericht wird am Mittwoch über die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange urteilen. Er steht unter dem Verdacht, dort im August 2010 zwei Frauen sexuell belästigt und in einem Fall auch vergewaltigt zu haben. Allerdings gibt es keine Anklage gegen Assange in Schweden, er soll nach Angaben der Staatsanwälte zunächst nur befragt werden.

Der Wikileaks-Gründer hält dies nicht für rechtens

Der EU-weite Haftbefehl wurde von der schwedischen Staatsanwaltschaft erwirkt, die Assange zu dem Fall hören will. Der Wikileaks-Gründer hält dies nicht für rechtens. Ein Haftbefehl müsse von einem Richter ausgesprochen werden, erklärte er.

Assange glaubt, dass hinter dem Auslieferungsgesuch in Wirklichkeit die USA stecken. Er befürchtet im Falle einer Auslieferung nach Schweden die Abschiebung in die Vereinigten Staaten, wo ihm die Todesstrafe drohe.

Weitere Rechtsmittel

Sollte der Supreme Court - wie bereits zwei Instanzen zuvor - die Auslieferung von Assange als rechtens betrachten, könnte der Australier noch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde einlegen. Dieser muss dann binnen 14 Tagen entscheiden, ob er die Beschwerde annimmt. Wenn ja, kann sich die Auslieferungsfrage noch Monate hinziehen. (APA, 30.05. 2012)