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Foto: AP/Hans Punz

Wien/Vaduz - Im Fürstentum Liechtenstein fand am Donnerstag ein Prozess im Umfeld der Korruptionsaffäre rund um die Buwog statt: Jener Anwalt und Stiftungsrat von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der Akten aus dem Buwog-Gerichtsakt entfernt haben soll, stand unter der Anklage der Urkundenunterdrückung vor Gericht.

Der Liechtensteiner Jurist aus der Kanzlei Marxer & Partner soll Mitte November 2011 beschlagnahmte Unterlagen bei einer Akteneinsicht geheim und eigenmächtig mitgenommen haben. Die Unterlagen waren bei einer Hausdurchsuchung bei Grassers Schweizer Treuhänder im April 2011 konfisziert worden. Seit über einem Jahr kämpft die österreichische Justiz um die Herausgabe der Akten. Die Betroffenen haben bisher zahlreiche Rechtsmittel dagegen erhoben.

Anwalt handelte gegen Richter-Anordnung

Der das Urteil sprechende Stefan Rosenberger berief sich auch darauf, dass die Sekretärin des zuständigen Landrichters den Anwalt bei der gewährten Akteneinsicht ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass die ursprünglich auf Antrag der österreichischen Justiz beschlagnahmten Akten aus dem Gerichtsakt nicht mitgenommen werden dürfen. Ebenfalls sei er auf ein E-Mail des Landrichters an das Ressort Justiz hingewiesen worden, aus dem klar hervorging, dass ein ergänzendes Rechtshilfeersuchen der Wiener Justizbehörden vorliegt, welches genau diese Akten betrifft, berichtet das "Liechtensteiner Vaterland".

Der beschuldigte Anwalt verteidigte sich laut ORF Vorarlberg, der Richter habe allenfalls eine "pragmatische Bitte" geäußert für den Fall eines neuerlichen Amtshilfeansuchens aus Österreich. Von einer juristisch bindenden Anweisung des Richters könne man da nicht reden.

Verteidigung meldet Berufung an

Der Prozess endete mit folgendem Schuldspruch: Das Landgericht verurteilte den stellvertretenden FBP-Landtagsabgeordneten wegen Urkundenunterdrückung zu 160 Tagessätzen à 800 Franken (106.578 Euro), wobei die Hälfte der Strafe bedingt ausgesprochen wurde, berichtet das "Liechtensteiner Volksblatt". Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung meldete umgehend Berufung an.

In der Affäre rund um die Buwog-Ermittlungen im Fürstentum hat die Liechtensteiner Regierung im Dezember 2011 Österreich zugesagt, dass alle Vorfälle "sofort und vor allem lückenlos aufgeklärt werden". Österreich wurde ein "zügiges Vorgehen" im Rechtshilfeersuchen rund um mutmaßliche Geldflüsse von Grasser zugesichert. (APA/red, derStandard.at, 31.5.2012)