Linz  - Die Urteile, die vergangene Woche in einem Linzer Geschworenenprozess gegen vier Männer im Alter von 16 bis 19 Jahren wegen Wiederbetätigung und teilweise auch wegen gefährlicher Drohung ausgesprochen worden waren, sind nun alle rechtskräftig. Das teilte das zuständige Landesgericht Donnerstagnachmittag auf Anfrage der APA mit. Die Beschuldigten hatten bedingte Strafen von drei bis 13 Monaten erhalten.

Schüsse vor Gebetshaus

Dem Quartett wurden das Rufen von NS-Parolen und das Abfeuern von Schüssen vor einem muslimischen Gebetshaus in Freistadt im Mai 2010 vorgeworfen. Es fuhr dort an mehreren Tagen in wechselnder Zusammensetzung in einem Pkw vorbei. Am 18. Mai gaben schließlich zwei der Angeklagten Schüsse aus einem Gewehr und einer Schreckschusspistole ab, die sie zuvor bei einem Einbruch erbeutet hatten. Dabei riefen sie obendrein "Heil Hitler" und "Sieg Heil" und zeigten den Hitler-Gruß. Dazu ertönte aus dem Autoradio laute einschlägige rechtsgerichtete Musik. Der Gewehrschütze war zum Tatzeitpunkt erst 14 Jahre alt. Verletzt wurde niemand, obwohl sich mehrere Personen vor dem Gebäude befanden.

Alle vier traten vor dem Gericht weitgehend geständig auf und stellten ihre Taten als "Blödsinn" dar, den sie jetzt bereuen würden. Staatsanwalt Rainer Schopper sagte in seinem Plädoyer, dass man in diesem Fall vor einer Stätte der Religionsausübung nationalsozialistisches Gedankengut mit Gewalt kombiniert und Menschen in Angst und Schrecken versetzt habe.

Die Verteidiger erklärten, ihre Mandanten hätten die Schüsse nicht gezielt auf das Gebäude und schon gar nicht auf Menschen abgegeben. Etwaige Nazi-Parolen seien nicht im Sinne des Verbotsgesetzes Ausdruck einer Gesinnung oder propagandistisch gemeint gewesen. Die Angeklagten waren schon früher u.a. wegen Eigentumsdelikten und Körperverletzung zu bedingten Strafen verurteilt worden. (APA, 31.5.2012)