Wie sieht es mit der Laiengerichtsbarkeit anderswo aus? Ein kurzer, exemplarischer Überblick:

Deutschland: Nur noch Schöffen im Einsatz

Geschworenengerichte gibt es in Deutschland schon seit den 1920er-Jahren nicht mehr. Der Begriff Schwurgericht hat lediglich als Bezeichnung für die große Strafkammer des Landgerichts überlebt. In der deutschen Strafjustiz kommen zwar Schöffen zum Einsatz, doch im Gegensatz zu Österreich nur bei mittelschweren Delikten, konkret, wenn die Höchststrafe maximal vier Jahre Freiheitsentzug beträgt und wenn nicht zu erwarten ist, dass der Täter oder die Täterin in der Psychiatrie untergebracht werden muss. Deutsche Schöffengerichte sind in der Regel mit zwei Laien- und einem Berufsrichter besetzt. Bei umfangreicheren Verfahren kann ein zweiter professioneller Richter hinzugezogen werden. 

Schweiz: Praktisch abgeschafft

Die Schweiz hat 2011 im Rahmen der Strafprozessreform die Geschworenengerichte praktisch abgeschafft. Grund: zu teuer und zu langsam. Ausnahme ist der Kanton Tessin, wo sich die Bevölkerung für die Beibehaltung der Geschworenengerichte ausgesprochen hat. Weil laut schweizerischer Strafprozessordnung auch Beweise und Akten aus dem Vorverfahren zur Urteilsentscheidung heran gezogen werden, haben im Tessin auch Geschworene bereits vor der Eröffnung einer Verhandlung Einsicht in diese Akten. In Österreich gilt nur, was in der Hauptverhandlung vorgebracht wird. Laienrichter - der Begriff Schöffe ist in der Schweiz nicht gebräuchlich - gibt es aber in vielen Kantonen. Die Zusammensetzung der Gerichte ist unterschiedlich. 

USA: Die zwölf Geschworenen

Dank Hollywood ist das US- Rechtssystem auch hierzulande fast bekannter als das heimische. Seit dem Filmklassiker Die zwölf Geschworenen (1957) (Originaltitel: 12 Angry Men) mit Henry Fonda in der Rolle des Geschworenen Nummer 8 ist es kein Geheimnis, wie viele Laienrichter ein US-Schwurgericht ausmachen und dass die Entscheidung einstimmig sein muss. In Österreich gibt es acht Geschworene, eine einfache Mehrheit fällt Schuld- oder Freisprüche. Bei einem Unentschieden heißt es in den USA zurück an den Start, in Österreich in dubio pro reo.

Der Justizthriller Die Jury (A Time to kill) thematisierte 1996 unter anderem das Zustandekommen und die Zusammensetzung des Geschworenen-Dutzends. Tatsächlich dauert die Auswahl oft lange, weil sowohl Anklage als auch Verteidigung entscheidend mitreden. Missliebige Laienrichter werden dabei oft schlechtgemacht. Generell ist es eine Bürgerpflicht, der Nominierung als Geschworener nachzukommen. Wie in Österreich entscheiden nur die Geschworenen über Schuld und Unschuld, in US-Gerichten heißt es deshalb oft: You are the law. In wenigen US-Bundesstaaten entscheidet die Jury auch über das Strafmaß.

Die sogenannte Grand Jury mit bis zu 23 Laienrichtern wird von der Staatsanwaltschaft in einem weitaus früheren Stadium einberufen: Sie muss entscheiden, ob überhaupt ein Verbrechen vorliegt und Anklage erhoben wird. Dafür können Beschuldigte und auch Zeugen vernommen werden. Die Grand Jury gibt es in 23 von 50 US-Bundesstaaten. (simo, DER STANDARD,1.6.2012)