Obwohl schon bei der Zulassung einer Arznei eine ausführliche Dokumentation zu Wirkung und Nebenwirkung des Präparats geliefert werden müsse, seien beim Antrag zur Aufnahme in das Heilmittelverzeichnis nochmals rund 500 Seiten an Unterlagen fällig. Damit nicht genug. Bode: "Wir müssen zudem 34 Kopien abliefern - für jedes Kommissionsmitglied eine. Das sind rund 17.000 Seiten pro Antrag und Medikament."
Da nur Präparate, die im Heilmittelverzeichnis stehen, auf Kassenkosten verschrieben werden können, ist das Interesse der Pharmafirmen groß, möglichst viele Medikamente "anerkannt" zu bekommen. Mit Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie durch die heuer in Kraft getretene 60. ASVG-Novelle gibt es jetzt zwar eine klare Vorgehensweise bei der Aufnahme von Medikamenten in das Heilmittelverzeichnis und auch eine Berufungsmöglichkeit bei Ablehnung. "Die bürokratischen Hürden hat man dafür aber enorm erhöht", sagte Bode.