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Klagenfurt - Wer seinen Urlaub im Ausland verbringt, darf bei den Reisevorbereitungen nicht auf den zwischenstaatlichen Betreuungsschein - besser als "Urlaubskrankenschein" bekannt - vergessen. Dieser ist der Garant dafür, dass in jenen Staaten, mit denen Österreich ein Abkommen über soziale Sicherheit abgeschlossen hat, sowie in allen EU-Staaten der Schutz der sozialen Krankenversicherung besteht.

Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge und Vertragsbedienstete sowie deren Angehörige erhalten diese Bescheinigung bei ihrem Dienstgeber. Für freiwillig Versicherte, Pensionisten und deren Angehörige wird der Urlaubskrankenschein von der Gebietskrankenkasse ausgestellt.

Betreuungsschein vor Behandlung übergeben

Sollte im Ausland ärztliche Betreuung oder gar ein Spital in Anspruch genommen werden, darf nicht vergessen werden, dass der Betreuungsschein vor einer Behandlung dem ausländischen Krankenversicherungsinstitut übergeben werden muss. Er gilt als Nachweis der Anspruchsberechtigung für die Krankenversicherung in Österreich.

Erst dann ist es möglich, ärztliche Betreuung, Medikamente oder Krankenhausaufenthalt auf Rechnung dieses Sozialversicherungsträgers als Sachleistung in Anspruch zu nehmen. Bei Unfällen oder akuten Erkrankungen wird von den Spitälern, die in einem Vertragsverhältnis zum aushelfenden Träger stehen, der Betreuungsschein meist direkt angenommen.

Reisekrankenversicherung

Führt die Reise in ein Land, mit dem es kein Abkommen gibt, müssen die Kosten für eine Krankenbehandlung zunächst an Ort und Stelle bezahlt werden. In Österreich kann dann die saldierte Originalrechnung zur Vergütung eingereicht werden. Das Ausmaß der Vergütung richtet sich nach dem im Inland gültigen Kassentarif für eine gleichwertige Behandlung.

Da auf Grund der gesetzlichen Lage und der unterschiedlichen Systeme in diesen Fällen meistens nicht die gesamten Kosten vergütet werden, wird der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung (auch über Kreditkarte) empfohlen. Sonst könnte ein Notfall leicht zu einem kaum lösbaren finanziellen Problem werden.

Schutzimpfungen

Außerdem empfiehlt die Gebietskrankenkasse, sich vor Reiseantritt über eventuell vorgeschriebene oder empfehlenswerte Schutzimpfungen zu informieren. Eine Kostenerstattung ist jedoch nicht möglich. (APA)