Budapest - Mit 258 Ja- und 93-Nein-Stimmen hat das ungarische Parlament am Montag das modifizierte Mediengesetz verabschiedet, berichtet die ungarische Nachrichtenagentur MTI. Die Novelle des auch international umstrittenen Gesetzes war bereits am 24. Mai 2012 durch das Parlament verabschiedet worden. Der neue Präsident Janos Ader hatte das Gesetz jedoch letzte Woche wegen eines Formfehlers an das Parlament zurückgewiesen. Ader hatte zugleich betont, das Gesetz würde nicht gegen die Verfassung verstoßen. Die Opposition protestierte, hält sie die Modifizierungen doch für "ungenügend".
Die Modifizierungen waren nach Beschluss des Verfassungsgerichtes erfolgt. Es wurden die Möglichkeiten staatlicher Zensur verringert, weiter der Quellenschutz für Journalisten gestärkt.
"lex Klubradio" bleibt
Der sozialistische Parlamentsabgerodnete Laszlo Mandur betonte sein "Bedauern" darüber, dass sich Staatschef Ader nicht an das Verfassungsgericht wandte, sondern das Gesetz lediglich wegen "Formfehler" dem Parlament zurückschickte. Mandur kritisierte, dass der von ihm als "lex Klubradio" bezeichnete Paragraph nicht gestrichen wurde. Mandur wirft Ader vor, den Inhalt der "Abschussgenehmigung" für das Klubradio unversehrt gelassen zu haben. Es hätte sich nun gezeigt, dass hinter dem Plan des "Mundtotmachens" des Klubradios nicht einzelne Abgeordnete stünden, sondern die Regierung von Viktor Orban, kritisierte Mandur.
Das einzige ungarische Oppositionsradio bangt weiter ums Überleben, schreiben Medien nach der Gesetzverabschiedung. Der unabhängige Parlamentsabgeordnete Istvan Kolber bezeichnete das Auftreten des Staatschefs als "Theater" und betonte: Das Mediengesetz würde nach wie vor die seitens internationaler Organisationen beanstandeten Einwände nicht beseitigen.
Kritik von der OSZE
Die OSZE-Beauftragte für Medienfreiheit, Dunja Mijatovic, hält an ihrer Kritik am ungarischen Mediengesetz fest. Mijatovic begrüßte letzte Woche die jüngsten Änderungen, verwies zugleich jedoch auf noch problematische Punkte, wie die Intransparenz hinsichtlich der Vergaberichtlinien für Rundfunkfrequenzen, die zuletzt im Fall des regierungskritischen Klubradios für Aufsehen sorgten. Die Richtlinien würden nicht klar festlegen, daß der Sieger einer Ausschreibung die Lizenz auch erhält. (APA, 4.6.2012)