Italien muss dem Medienunternehmer Francesco Di Stefano, Besitzer des TV-Kanals Europa 7, eine Entschädigung von zehn Mio. Euro zahlen. Dies wurde am Donnerstag vom Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg beschlossen. Di Stefano hatte eine Verurteilung der italienischen Regierung in einem langjährigen Streit um die Zuteilung von Fernseh-Funkfrequenzen und eine Entschädigung vom italienischen Staat in Höhe von 2 Mrd. Euro verlangt.
Wichtiges Thema im Streit zwischen Di Stefano und dem italienischen Staat ist, dass einer der drei landesweit empfangbaren TV-Kanäle aus dem Mediaset-Konzern um Ex-Premier Silvio Berlusconi, Rete 4, jahrelang analog senden durfte, obschon ihm der Staat nie Frequenzen zugeteilt hatte. Di Stefano behauptet, dass bestehende Kanäle jahrelang durch Übergangsregelungen und durch ein unter der Regierung Berlusconi verabschiedetes Mediengesetz vor neuen Konkurrenten geschützt wurden.
Di Stefano hatte 1999 für seinen Kanal Europa 7 eine Sendekonzession, doch keine entsprechenden Frequenzen erhalten, da diese in der Folge von Berlusconis Rete4 weiter benutzt werden durfte. Daraufhin entschloss sich Europa 7 vom italienischen Staat eine Entschädigung von 2 Mrd. Euro zu verlangen. (APA, 7.6.2012)