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Vor allem Pensionisten fallen Werbefahrten gerne zum Opfer - Stichwort "Heizdecken".

Foto: AP/Petros Giannakouris

Werbefahrten - im Volksmund auch als "Heizdecken-Fahrten" bekannt - werden in Zukunft verschärften Bestimmungen unterworfen. Der Ministerrat hat am Dienstag die Novellierung der Gewerbeordnung beschlossen. Bisher hatten Organisatoren die Bestimmungen der Gewerbeordnung dadurch umgangen, dass sie die Durchführung der Veranstaltung ins benachbarte Ausland verlegten und somit die österreichischen Gewerbebehörden keinen Zugriff hatten. Werbefahrten konnten daher nicht untersagt werden, informiert das Sozialministerium in einer Aussendung.

"Solchen Umgehungsversuchen wird nun dadurch vorgebeugt, dass das Anbieten von Werbefahrten im Inland und das Abhalten der Veranstaltungen im Ausland meldepflichtig werden und die Behörde somit die Möglichkeit erhält, dieses Anbieten von Werbefahrten zu untersagen", erklärte Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) in der Aussendung.

Für solche Fälle soll zudem eine gesonderte Verwaltungsstrafbestimmung geschaffen werden. "Die Werbefahrten waren bislang ein gutes Geschäft für Abzocker, nun haben wir einen Lückenschluss vorgenommen. Gewerberechtlich wird diesem unlauteren Treiben nun endgültig ein Riegel vorgeschoben", so Hundstorfer. (red, derStandard.at, 12.6.2012)