Gutachter soll prüfen
Mit weiteren Versuchen solle Gutachter Helmut Prader nun auch feststellen, "ob auf Grund der bisherigen Ergebnisse Brandstiftung ausgeschlossen werden kann", forderte Schubert. Ins selbe Horn stieß auch Verteidiger Wilfried Haslauer: "Bei keinem Heizlüfterbrand sind in den Versuchen bläuliche Flammen entstanden", so der Rechtsanwalt.
Der besagte Zeuge habe zudem beobachtet, wie ein "unbekannter Mann sich fast auf den Sessel im talseitigen Führerstand gesetzt hat - und das war kein Mitarbeiter der Gletscherbahnen". Im Gutachten müsse nun geklärt werden, ob "mutwillige Brandlegung anzunehmen ist", beantragte Haslauer.
"Leuchtstäbe und Signalstifte berücksichtigen"
Wenn man das Gutachten schon ausdehnen möchte, dann sollten auch "die im Führerstand eingelagerten Kisten mit Signalstiften und Leuchtstäben mit berücksichtigt werden", konterte Jürgen Hinterwirth als Privatbeteiligten-Vertreter. Genau diese hätten nämlich jene Brand beschleunigende Wirkung, von der jetzt die Rede sei.
Bereits im Mai dieses Jahres hatte US-Anwalt Ed Fagan Hydrauliköl oder die mit Wasserstoffperoxid gefüllten Leuchtstäbe als mögliche Ursachen für die verheerende Brandentwicklung bezeichnet. Im talseitigen Führerstand seien 180 derartige Leuchtstäbe mitgeführt worden, so der US-Anwalt am Rande der Verhandlung am Montag.
Fortsetzung im Oktober
Nach einem weiteren so genannten Wahrnehmungstermin - der eine komplette Neuverhandlung des von Pannen begleiteten Falles verhindern soll - am 22. August wird der Prozess ab 14. Oktober im Salzburger Kolpinghaus fortgesetzt.