Wien - Das österreichische Parlament darf künftig beim Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) mitreden. Der gemeinsame Initiativantrag von SPÖ, ÖVP und Grünen, der am Donnerstag für Proteste der Rechtsparteien gesorgt hat, gibt dem Nationalrat Mitbestimmungsrechte bei Entscheidungen des ESM, in dem Österreich von der Finanzministerin vertreten wird. Um wichtigen Entscheidungen im ESM - Gewährung von neuen Hilfen, Vertragsänderungen, Aufstockung des Kapitals - zuzustimmen, braucht die Ministerin künftig eine Ermächtigung des Nationalrats.

Da die ESM-Gremien solche Entscheidungen nur einstimmig beschließen können, hat das Parlament damit ein Vetorecht. Die Ermächtigung durch den Nationalrat erfolgt mit einfacher Mehrheit. Die parlamentarischen Beratungen finden in zwei Unterausschüssen des Budgetausschusses statt, die extra dafür eingerichtet werden.

Ausschuss nach deutschem Vorbild

Der Grund dafür, dass zwei Ausschüsse mit dem Thema befasst sein werden, liegt darin, dass einer nur vertraulich beraten wird. Dieser Ausschuss wird sich mit möglichen Käufen von Staatsanleihen auf den Sekundärmärkten befassen und muss, um diese nicht zu gefährden, vertraulich bleiben. Dieser Ausschuss wird laut Informationen aus dem Parlament nach deutschem Vorbild geschaffen. Er wird in der kleinstmöglichen Zusammensetzung errichtet, um möglichst rasch und sicher agieren zu können. Bei der derzeitigen Mandatsverteilung wird er sich aus jeweils zwei SPÖ- und ÖVP-Mitgliedern und jeweils einem Mitglied der drei Oppositionsparteien zusammensetzen. 90 bis 95 Prozent der Angelegenheiten werden aber im nicht-geheimen Ausschuss erledigt.

Grundsatzentscheidungen müssen im Plenum des Nationalrats beschlossen werden, für technische Details reicht ein Beschluss in den Ausschüssen. Mit der geplanten Änderung des Geschäftsordnung des Nationalrats und der ebenfalls vorgesehenen Verfassungsänderung sollen auch ein Stellungnahmerecht und ein Unterrichtsrecht verankert werden.

Finanzministerin muss informieren

Das Unterrichtsrecht verpflichtet die Finanzministerin, den Ausschuss ausführlich über alle Maßnahmen des EMS zu unterrichten. Mit dem Stellungnahmerecht bekommen die Abgeordneten die Möglichkeit, dem Minister gegenüber eine Stellungnahme abzugeben. Die Ministerin muss diese bei ihrer Entscheidungsfindung und ihrem Verhalten in den ESM-Gremien berücksichtigen, sie ist für sie bindend. Ein mögliches Thema für eine solche Stellungnahme wäre die Auszahlung von Hilfstranchen. Die Grundsatzentscheidung, einem Land Hilfsgelder zukommen zu lassen, bedarf zunächst einer Ermächtigung. Die Entscheidung über die Gewährung der einzelnen Hilfstranchen kann in der Folge durch das Stellungnahmerecht geklärt werden.

Die erforderlichen Änderungen sollen schon Ende Juni im Verfassungsausschuss beschlossen werden, so dass der ESM im 1. Juli gemeinsam mit den Mitbestimmungsrechten des Parlaments in Kraft treten kann. (APA, 14.6.2012)