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Gute Laune gab es schon vor dem Verhandlungsstart.

Foto: apa/schlager

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Die Einigung im Überblick.

Grafik: apa

Wien - SPÖ, ÖVP und Grüne haben sich am Dienstagnachmittag auf die neuen Transparenzbestimmungen für Parteien geeinigt. Demnach müssen Parteispenden künftig offengelegt werden, wenn sie 3.500 Euro jährlich überschreiten. Geklärt wurden auch letzte Details bei der Offenlegung von Sponsoring (ab 12.000 Euro) sowie Strafbestimmungen bei Verstößen. Das dazugehörige Parteiengesetz soll bereits am Montag fertig sein.

Für SPÖ-Chefverhandler Josef Ostermayer bringt die Einigung ein neues Parteiengesetz, das sich "international sehen lassen kann". ÖVP-Klubchef Karl-Heinz Kopf sprach von einer Regelung, die keine Schlupflöcher offenlasse. Der stellvertretende Grünen-Klubchef Werner Kogler bezeichnete die Einigung als "europaweit vorbildlich".

Sach- und Personalspenden inkludiert

Auch die letzten offenen Details haben die drei Parteien in der gut zweieinhalbstündigen Verhandlungsrunde gelöst. So wurde festgelegt, dass neben direkten Parteispenden auch Sach- und Personalspenden sowie Inserate unter Angabe des "Absenders" offengelegt werden müssen, wenn die Summe 3.500 Euro jährlich übersteigt. Zuwendungen an Bundes- und Landesparteien werden dabei kumuliert.

50.000-Euro-Spenden sofort veröffentlichen

Etwas weniger strenge Regeln gelten für Sponsoring: Bei derartigen Einnahmen müssen die Parteien erst ab einem Betrag von 12.000 Euro angeben, von wem das Geld gekommen ist. Veröffentlicht werden müssen die Daten wie im ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgesehen im jährlichen Rechenschaftsbericht. Strengere Maßstäbe gelten für besonders hohe Zuwendungen ab 50.000 Euro - diese müssen sofort mittels "Ad-hoc-Meldung" veröffentlicht werden. Zuwendungen an Bundes- und Landesparteien werden zusammengerechnet.

Strafen bis 20.000 Euro

Geeinigt haben sich die drei Parteien auch bei den Strafbestimmungen: Neben den Strafzahlungen der Parteien (bis zum Dreifachen der nicht deklarierten Spende) sollen auch die involvierten Funktionäre zur Kasse gebeten werden können (bis zu 20.000 Euro). Strafverschärfung für Wiederholungstäter ist keine vorgesehen. Neu ist auch, dass die Wahlkampfkostenbegrenzung von maximal sieben Millionen Euro pro Partei auch für Bundespräsidentenwahlen gelten soll.

Wirtschaftsprüfer kontrollieren

Verschärft wurden auch die Kontrollbestimmungen. Zwar ist weiterhin nicht vorgesehen, dass der Rechnungshof direkt in die Finanzen der Parteien Einschau halten darf. Geprüft werden die Bücher der Parteien stattdessen von zwei Wirtschaftsprüfern. Allerdings kann der Rechnungshof, wenn Unklarheiten bestehen, die durch Nachfrage nicht ausgeräumt werden können, einen dritten Wirtschaftsprüfer beauftragen, der Sache nachzugehen. Dieser wird per Los aus einer vom Wirtschaftsprüferverband erstellten Liste bestimmt.

Gesetz am Montag

Der Gesetzestext für das entsprechende neue Parteiengesetz ist gerade im Werden, spätestens nächsten Montag soll der Entwurf vorliegen, hieß es auf APA-Anfrage im Bundeskanzleramt. Das Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz liegt schon seit Mai im Verfassungsausschuss, wirklich hektisch verhandelt wurde indes bisher nicht, nachdem die FPÖ von Anfang an Zustimmung signalisiert hatte.

Wie das Parteiengesetz brauchen nämlich auch die Unvereinbarkeitsbestimmungen eine Verfassungsmehrheit im Parlament, SPÖ und ÖVP müssen also zumindest eine Oppositionspartei gewinnen. Dem Parteiengesetz verhelfen die Grünen nach intensiven Verhandlungen zur Zweidrittelmehrheit. Und auch das Lobbyistengesetz enthält eine Verfassungsbestimmung - hier wird die FPÖ mitstimmen. Das Korruptionsstrafrecht dagegen ist einfachgesetzliche Materie, der entsprechende Entwurf wurde im Ausschuss von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ eingebracht.

Mit 1. Juli in Kraft

Am kommenden Mittwoch soll dann das Plenum des Nationalrats all diesen Gesetzen zustimmen. Tags darauf kann das Paket den Bundesrat passieren und somit planmäßig mit 1. Juli in Kraft treten.

Politologe sieht Lücke bei Bezirksparteien

Grundsätzliches Lob für die vereinbarten Nachschärfungen kommt vom auf Parteienfinanzierung spezialisierten Politikwissenschaftler Hubert Sickinger. Bedenken hat er allerdings gegen die offenbar geplante Bestimmung, wonach bei der Veröffentlichung nur die Spendeneinnahmen der Bundes- und Landesparteien zusammengerechnet werden sollen, nicht aber jene der Bezirksparteien. Sollte dies wirklich so geplant sein, dann wäre das eine "sehr bedauerliche Lücke im Gesetz", so Sickinger.

Hintergrund zu der Kritik: Künftig sollen Parteien alle Spender nennen, deren Zuwendungen 3.500 Euro jährlich übersteigen. Spenden an Bundes- und Landesparteien werden dabei zusammengerechnet. Gibt also eine Firma der Bundespartei 3.000 Euro und einer Landespartei weitere 3.000 Euro, dann wäre das offenzulegen, obwohl die Einzelspenden unter der Bagatellgrenze von 3.500 Euro liegen. Bezirksparteien werden von dieser Durchrechnung ausgenommen. Dass Spenden ab 3.500 Euro offengelegt werden müssen, wird zwar auch für sie gelten. Theoretisch wäre es aber möglich, Parteispenden von jeweils 3.499 Euro an mehrere Bezirksparteien zu richten, ohne dass dies veröffentlicht würde. Analoge Regeln sollen auch für Inserate und Sponsoring (ab 12.000 Euro) gelten.

Grünen-Verhandler Kogler bestätigte die Ausnahme für Bezirksparteien. Den Grünen wäre es zwar lieber gewesen, die Durchrechnung über Bundes-, Landes- und Bezirksparteien zu ermöglichen, betonte Kogler. Allerdings geht er nicht davon aus, dass Spenden künftig gezielt an Bezirksparteien gerichtet werden, um die Transparenzbestimmungen zu umgehen, weil dafür "großflächige kriminelle Absprachen" nötig wären.

Positives Urteil

Die sonstigen Neuerungen beurteilt Sickinger allerdings durchwegs positiv - insbesondere die niedrige Grenze von 3.500 Euro für die Veröffentlichung von Inseraten-Einnahmen. Auch die 12.000 Euro-Bagatellgrenze bei Sponsorings erscheint ihm angesichts der im U-Ausschuss bekanntgewordenen Summen nicht zu hoch, zumal über Bundes- und Landesparteien durchgerechnet werden soll. Sowohl bei Sponsoring als auch bei Inseraten gehe man über die deutsche Regelung hinaus, lobte Sickinger: "Das sind die Bereiche, wo man in Deutschland ausweicht."

Grüne Forderung nicht zu hundert Prozent umgesetzt

Kogler räumte ein, dass insbesondere bei den Strafbestimmungen nicht zu hundert Prozent der Grünen Positionen umgesetzt werden konnten. Dennoch stelle das nun geplante Gesetz einen "ganz großen Sprung gegenüber dem Status Quo" dar und sei bei Inseraten und Sponsoring "einmalig in Europa". Daher zollte Kogler den Verhandlern der ÖVP Respekt, "dass sie hier einen so weiten Weg gemacht haben". Kritik gab es an der FPÖ, die den Verhandlungstisch verlassen hatte. Das habe man schon öfter beobachtet, so Kogler: "Wenn es ernst wird, sind sie weg."

"Transparenz ist das beste Mittel, um Korruption und unerwünschte Auswirkungen vermeiden zu können", betonte Kopf. Er bekannte sich außerdem zu einer "dualen Finanzierung" der Parteien, sowohl über öffentliche Subventionen als auch private Zuwendungen. Apropos: Auf die künftige Höhe der staatlichen Parteienförderung haben sich SPÖ und ÖVP noch nicht geeinigt. Dies wird laut Ostermayer bis zum Verfassungsausschuss am 26. Juni nachgeholt. Details nannten weder er noch Kopf.

FPÖ und BZÖ kritisieren Fehlen von Parteiförderung

FPÖ und BZÖ bemängelten am Dienstag, dass nicht zugleich mit dem Transparenzpaket die Höhe der Parteienförderung festgelegt worden sei - und kritisierten die Grünen dafür, dass sie dennoch für die Einigung zu haben waren.

Dass die Parteienförderung vorerst ausgeklammert blieb, "lässt Schlimmes für die Steuerzahler befürchten", meinte der Stefan Petzner vom BZÖ in einer Aussendung.

Lobbyistengesetz und neues Korruptionsrecht

Am Donnerstag stehen im Justizausschuss das Lobbyistengesetz und Änderungen im Korruptionsstrafrecht auf dem Programm. Kommenden Dienstag soll der Verfassungsausschuss neue Unvereinbarkeits- und Transparenzregeln für Mandatare absegnen und, als großen Brocken, die neue Parteienförderung. (APA, 19.6.2012)