Der Justizausschuss wird am Donnerstag den ersten Teil des Transparenzpakets - Lobbyistengesetz und Korruptionsstrafrecht - beschließen. Die beim Lobbyistengesetz nötige Verfassungsmehrheit ist gesichert, die FPÖ wird zustimmen. Am Gesetz gab es noch Änderungen, die bei Grünen und BZÖ für Ärger sorgen.
SPÖ und ÖVP für Änderung
SPÖ und ÖVP hatten einen Änderungsantrag eingebracht. Rechtsanwälte und andere rechtsberatende Berufe wie Notare werden nun komplett ausgenommen - nicht mehr nur, wie vorher, ihre Tätigkeit im Kerngeschäft.
Der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser sieht das Gesetz als "aufgeweicht" an. Lobbying könne weiter im Verborgenen stattfinden - über Anwaltskanzleien anstelle der vom Gesetz erfassten Lobbyingagenturen. Außerdem werde die Meldepflicht für das Lobbyistenregister aufgeweicht: Es müsse nicht mehr der Gegenstand eines Auftrages angegeben werden, sondern nur mehr "viel unkonkreter" der Bereich.
BZÖ: "Status quo wird legitimiert"
Scharfe Worte fand auch BZÖ-Justizsprecher Gerald Grosz: "Absoluter Irrsinn" sei beim Lobbyinggesetz passiert. Mit der jetzigen Fassung werde "die Korruption im Wege von Lobbyisten einzementiert". Der Status quo, "der die ganze Republik aufregt" - nämlich die Einflussnahme auf Gesetze mit unerlaubten Zuwendungen - werde jetzt gesetzlich legitimiert.
Steinhauser und Grosz beklagten, dass es über das Lobbyistengesetz keine wirklichen Verhandlungen gegeben habe - weil, so Steinhauser, die FPÖ "relativ schnell Zustimmung signalisiert hat, wenn die Rechtsanwälte ausgenommen werden".
Das verteidigte FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer, selbst Rechtsanwalt. Sein Berufsstand könne nicht von diesem Gesetz erfasst sein, denn man könne Anwälte nicht mit Lobbyisten vergleichen. Das zu tun wäre eine "geistige Frechheit". Rechtsberatende Berufe hätten ein "extrem hohes Anforderungsprofil" und ein "extrem strenges berufsrechtliches Regime", das Verstöße - etwa unerlaubtes Lobbying - streng ahnde. Ein Eintrag in das Lobbyistenregister kommt für ihn nicht in Frage: Anwälte stünden im Rechtsanwälteverzeichnis, "ich stelle mich nicht auf dieselbe Ebene wie Lobbyisten".
ÖVP: "Betrifft nur Kerngeschäft"
ÖVP-Justizsprecher Herbert Donnerbauer sieht in der am Dienstag fixierten Änderung keine Aufweichung. Denn wenn Rechtsanwälte "echte Lobbyingaufträge" ausführen, müsse das sehr wohl ins Register eingetragen werden - womit es nicht zu den von den Grünen befürchteten Umgehungen kommen könne. Wenn Anwälte aber ihrem "Kerngeschäft" der Rechtsberatung nachgehen, sollte das nicht dem Lobbyistengesetz unterliegen. Das sei nun sichergestellt.
Eine weitere Änderung betrifft laut Donnerbauer die Erfolgshonorare. Sie werden teilweise ermöglicht. Bei Verträgen mit Gebietskörperschaften bleibt jedes Erfolgshonorar verboten. Bei anderen Verträgen wird allerdings ein "Extra" für eine erfolgreiche Abwicklung zugelassen, aber nur in einer Höhe von 25 Prozent des Grundhonorars. (APA, 20.6.2012)