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Parteienförderung auf Bundesebene.

Grafik: APA

Wien - SPÖ und ÖVP haben sich am Montag auf die Höhe der künftigen Parteienförderung auf Bundesebene geeinigt. Sie wird mit 4,6 Euro pro Wahlberechtigten festgelegt. Das ist zwar deutlich mehr als zuletzt (2,41 Euro), im Gegenzug wird allerdings die Wahlkampfkostenrückerstattung nach Nationalratswahlen gestrichen. Außerdem hat sich die Koalition mit den Grünen darauf geeinigt, bei der Offenlegung von Parteispenden künftig nicht nur Zuwendungen an Bundes- und Landesparteien, sondern auch an Bezirksparteien einzuberechnen. Das geht aus den an die Opposition verschickten Gesetzesentwürfen für den Verfassungsausschuss ams Dienstag hervor.

Nicht gestrichen wird die Wahlkampfkostenrückerstattung auf EU-Ebene - sie wird nun allerdings neu geregelt. Künftig werden nämlich nur noch tatsächlich bezahlte Wahlkampfkosten abgegolten. Die maximale Höhe der Subvention wird mit zwei Euro pro Wahlberechtigten festgelegt. 

Offenlegung auch bei Präsidentenwahl

Wie vereinbart enthalten sind im Entwurf für das neue Parteiengesetz die Transparenzbestimmungen für Parteien und die ihnen nahestehenden Organisationen. Diese Transparenzregeln sollen außerdem auch für Bundespräsidentenwahlen gelten, ebenso die Begrenzung der Wahlkampfkosten mit maximal sieben Mio. Euro. Die Anhebung der Parteienförderung läuft nahezu auf eine Verdoppelung des jährlichen Förderbetrags auf 29,13 Mio. Euro hinaus. Im Gegenzug werden rund 14 Mio. Euro in Wahljahren gestrichen.

Die neuen Regeln sollen ab 1. Juli gelten. Die Länder haben bis Jahresende Zeit, ihre Gesetze anzupassen (oder noch strengere Regeln zu erlassen). Weil die Grünen nur bei den Transparenzregeln mitstimmen wollen, nicht aber bei der Anhebung der Parteienförderung, wurden die beiden Materien in zwei unterschiedliche Gesetze gegossen.

Künftig müssen Spenden und Inserate damit ab 3.500 Euro jährlich unter Angabe des "Absenders" veröffentlicht werden, Sponsoring ab 12.000 Euro jährlich. Bei Spenden und Sponsoring (nicht aber Inseraten) werden die Einnahmen von Bundes-, Landes- und Bezirksparteien zusammengerechnet. Die Veröffentlichung sollen einmal jährlich (bis 30. September) mit dem Rechenschaftsbericht der Partei erfolgen. Bei Präsidentenwahlen drei Monate nach dem Wahltag.

Auch die Spendenverbote werden sowohl für Parteien als auch für Präsidentschaftskandidaten gelten. Sie dürfen also künftig keine anonymen Spenden über 1.000 Euro annehmen, auch Auslands- und Barspenden über 2.500 Euro werden sowie Spenden von Unternehmen mit einem Staatsanteil von 25 Prozent oder mehr werden verboten. Großspenden über 50.000 Euro müssen unverzüglich (im Fall der Präsidentenwahl spätestens eine Woche vor der Wahl) veröffentlicht werden. Auch die Strafbestimmungen bei Verstößen (bis zu 20.000 Euro) werden für die Präsidentenwahl gelten. Parteien wird außerdem das bis zu Dreifache einer unzulässigen Spende von der Parteienförderung abgezogen.

Wahlwerbungskosten (auch bei Präsidentenwahlen) werden mit maximal sieben Mio. Euro begrenzt. In diese Summe sind auch Ausgaben einzelner Kandidaten (etwa bei Nationalratswahlen) einzurechnen, die auf der jeweiligen Liste der Partei antreten.

Doppelte Prüfung

Geprüft wird die Einhaltung des Gesetzes durch Wirtschaftsprüfer, die die Richtigkeit der Rechenschaftsberichte bestätigen müssen. Diese Unterlagen werden in weiterer Folge vom Rechnungshof geprüft. Dieser kann zwar selbst nicht in die Bücher der Partei Einschau nehmen, im Zweifelsfall allerdings einen weiteren Wirtschaftsprüfer anfordern, der die Unterlagen der Partei nochmals prüft.

Die Neuregelung der öffentlichen Parteienförderung läuft übrigens nahezu auf eine Verdoppelung hinaus. Heuer werden laut den Unterlagen auf der Homepage des Kanzleramts 15,259 Mio. Euro an Parteienförderung ausgeschüttet. Künftig sollen es 29,13 Mio. Euro sein (4,6 Euro mal 6,333 Mio. Wahlberechtigte). Im Gegenzug wird die Wahlkampfkostenrückerstattung (rund 14 Mio. Euro) gestrichen, die bisher allerdings nur in Wahljahren - also regulär alle fünf Jahre - ausgeschüttet wurde.

Das Kanzleramt bestätigte die Einigung am Montagnachmittag per Aussendung. Demnach wurden die letzten Anpassungen beim Parteiengesetz - etwa die Hereinnahme der Bezirksorganisationen - bei einer Verhandlungsrunde von Staatssekretär Josef Ostermayer, Klubobmann Josef Cap (beide SPÖ), Klubobmann Karlheinz Kopf (ÖVP) sowie dem Grünen Vizeklubchef Werner Kogler vorgenommen.(APA, 25.6.2012)