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Uwe Scheuch hofft dieses Mal auf einen Freispruch. Bei der Neuauflage des "part of the game"-Prozesses blieben alle Beteiligten bei ihrer bisherigen Verteidigungslinie.
Klagenfurt - Wiederaufnahme des "part of the game"-Prozesses in Klagenfurt gegen FPK-Obmann und Landeshauptmannstellvertreter Uwe Scheuch. Es geht erneut um verbotene Geschenkannahme durch Amtsträger, dokumentiert auf einem Tonband-Mitschnitt. Scheuch soll 2009 von einem russischen Investor im Gegenzug für die österreichische Staatsbürgerschaft Geld für seine Partei, damals BZÖ, gefordert haben. Das Oberlandesgericht Graz hob das Ersturteil wegen eines Formalfehlers auf.
Diesmal ging Korruptions-Staatsanwalt Eberhard Pieber, assistiert von Evelyne Habicher auf Nummer sicher und erweiterte zu Verhandlungsbeginn den Strafantrag. Damit geht es nicht mehr nur um eine Geldforderung für die Erreichung der Staatsbürgerschaft sondern auch bei einer in Aussicht gestellten öffentlichen Förderung.
Beim ersten Prozess hatte Scheuch von Richter Christian Liebhauser-Karl eine Haftstrafe von 18 Monaten, davon sechs unbedingt ausgefasst.
Für Oberstaatsanwalt Pieber ist die "Straflage" klar: "Wir werden auf Band Zeuge, wie unverblümt der Angeklagte Geld verlangt hat." Scheuch hätte kein Investor, "nur die Parteispende interessiert", so Pieber.
Entgegen diverser Gerüchte um eine mögliche Diversion bekannte sich Scheuch auch diesmal für "nicht schuldig". Punkt für Punkt hinterfragte Richterin Michaela Sanin die inkriminierenden Passagen. Scheuch will mit dem Hauptzeugen Kurt Lukasek alles nur theoretisch erörtert haben. Etwa wenn ein Investor kommt, dann sei "no na net, die Staatsbürgerschaft part of the game". Im übrigen sei es um den maroden Fußballverein SK Austria gegangen, "Wenn es so etwas Verrücktes gibt, dass jemand 500. 000 Euro für einen Fußballverein zahlt, dann kann der ja wohl auch Geld für eine Partei spenden", so Scheuch.
Lukasek belastete den FPK-Chef erneut schwer. Ein Geschäftspartner habe 43 russische Investoren an der Hand gehabt. Und es sei auch um Tourismusprojekte gegangen. "Fünf bis zehn Prozent" einer Investitionssumme von fünf Millionen Euro habe Scheuch gefordert. Das Geld sollte über den Umweg einer Agentur fließen.
Scheuchs Anwälte Dieter Böhmdorfer und Rüdiger Schender versuchten Lukaseks Glaubwürdigkeit zu erschüttern. Sie präsentierten einen Anwalt als Zeugen, den Lukasek als Berater für die medialen Verbreitung des Tonbandes kontaktiert haben soll und aus dem "Erlös" finanziell beteiligen wollte. Lukasek wies das zurück. Landeshauptmann Gerhard Dörfler wiederholte, für Staatsbürgerschaften sei die Bundesregierung zuständig. Das Urteil wird für 6. Juli erwartet. (Elisabeth Steiner, DER STANDARD, 26.6.2012)