- Parteifinanzen Einnahmen aus Spenden (auch Personal- und Sachspenden)
müssen unter Angabe des "Absenders" offengelegt werden, wenn sie 3500
Euro jährlich übersteigen, Einnahmen aus Sponsoring ab 12.000 Euro.
Bundes-, Landes- und Bezirksparteien werden zusammengerechnet. Inserate
müssen ab einem "Stückpreis" von 3500 Euro offengelegt werden. Spenden
ab 50.000 Euro sind sofort zu veröffentlichen. Auch Umsätze von
Parteifirmen mit dem Staat sind zu melden, Parteispenden von
öffentlichen Unternehmen (ab 25 Prozent Staatsanteil) werden verboten.
Erstmals gibt es auch Strafzahlungen: Bis zu 30.000 Euro für falsche Rechenschaftsberichte und 100.000 Euro für falsche Angaben über Parteiunternehmen. Verstöße gegen die Spendentransparenz werden mit Strafzahlungen bis zum Dreifachen der zu Unrecht kassierten Zuwendung geahndet, die verantwortlichen Funktionäre können bis zu 20.000 Euro zahlen. Und wer gegen die ebenfalls geplante Begrenzung der Wahlkampfkosten (sieben Millionen Euro pro Partei) verstößt, bekommt die überzogene Summe von der Parteienförderung abgezogen.
- Parteienförderung Die staatliche Parteienförderung wird neu geregelt und auf Bundesebene deutlich angehoben. Künftig gilt ein "Korridor" mit Ober- und Untergrenzen (3,1 Euro bzw. elf Euro pro Wahlberechtigten) jeweils für Bund, Länder und Gemeinden. Die Bundesförderung wird innerhalb dieses Korridors mit 4,6 Euro festgelegt. Im Gegenzug wird die Wahlkampfkostenrückerstattung nach Nationalratswahlen (zuletzt 14 Millionen Euro) gestrichen, nach EU-Wahlen werden nur tatsächlich geleistete Kosten abgegolten.
- Medientransparenz Eigenwerbung für Regierungsmitglieder per Inserat wird ein Riegel vorgeschoben. Die "Vermarktung der Tätigkeit eines Rechtsträgers" ist untersagt. Äußerlich muss ein Inserat so gestaltet sein, "dass eine Verwechslung mit dem redaktionellen Teil des Mediums ausgeschlossen ist". Inhaltlich muss bei der Veröffentlichung ein Zusammenhang mit dem Wirkungsbereich der betreffenden Ministerien, Landesregierungen oder öffentlichen Firmen gegeben sein. Eine Regelung für Beraterhonorare, sowohl was deren Höhe als auch was deren Veröffentlichung betrifft, steht aus.
- Korruption Das Korruptionsstrafrecht wird verschärft. Konkret wird die 2009 vorgenommene weitgehende Entkriminalisierung der Bestechung von Regierungsmitgliedern, Landeshauptleuten und Bürgermeistern wieder zurückgenommen. Auch sie riskieren nun (abhängig von der Höhe der Zuwendung) bis zu fünf Jahre Haft, wenn sie für ein an sich pflichtgemäßes Amtsgeschäft einen Vorteil fordern oder einen " ungebührlichen Vorteil" annehmen. Ebenfalls strafbar wird die aktive und passive Bestechung von Abgeordneten.
- Lobbying Das Gesetz sieht vor, dass sich professionelle Lobbyisten künftig registrieren müssen. Die strengsten Regeln gelten für Lobbying-Agenturen, die neben den Namen und Geburtsdaten ihrer Lobbyisten auch ihre Auftraggeber melden müssen. Rechtsanwälte sind ebenso wie Notare und Wirtschaftstreuhänder vom Lobbyistengesetz ausgenommen.
- Nebenjobs von Abgeordneten sollen transparenter werden, sie müssen künftig nach Einkommen gestaffelt angegeben werden. Auch ehrenamtliche Funktionen müssen gemeldet werden. (red, DER STANDARD, 26.6.2012)