Wien - Asylwerber bis 18 Jahre dürfen künftig laut einem Erlass des Sozialministeriums eine Lehre machen. Die Regelung steht unter dem sogenannten Ersatzkräftevorbehalt, gilt also, wenn keine sonstige Arbeitskraft vermittelt werden kann, hieß es im Sozialministerium am Mittwoch gegenüber der APA. Die Plattform "Machen wir uns stark" zeigte sich über die Öffnung der Lehre für jugendliche Asylsuchende in einer Aussendung erfreut.

Die Plattform, die von SOS Mitmensch, Integrationshaus und M-Media getragen wird, forderte weitere Schritte, "damit kein jugendlicher oder erwachsener Asylsuchender mehr zum Nichtstun verdammt ist". Es handle sich um einen kleinen Schritt, weil viele der Jugendlichen, die für eine Lehre in Frage kommen, aufgrund des Fluchtwegs und der Notwendigkeit, sich vor Beginn einer Lehre Deutschkenntnisse anzueignen, schon älter als 18 Jahre seien. (APA, 27.6.2012)