Bukarest - Das rumänische Verfassungsgericht hat am Mittwoch ein neues Wahlgesetz gekippt. Es sah vor, dass Abgeordnete künftig nur noch eine relative, aber keine absolute Mehrheit in ihrem Wahlkreis erringen müssen. Die bürgerliche Oppositionspartei PDL, die Staatspräsident Traian Basescu nahe steht, hatte gegen das von den regierenden Sozialisten (PSD) und Liberalen (PNL) durchgesetzte Gesetz geklagt. Nach Meinung der PDL hätte das neue Gesetz die Regierungsparteien begünstigt. Mit der Ablehnung des neuen Wahlgesetzes bleibt auch bei den in diesem Herbst anstehenden Parlamentswahlen die Fünf-Prozent-Hürde für den Einzug einer Partei ins Parlament in Kraft. Diese Hürde war ersatzlos gestrichen worden. (APA, 27.6.2012)